Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein Begriffspaar aus dem Polizei- und Ordnungsrecht.
Es umfasst die beiden Bereiche:
In den letzten Jahren wurde in den Polizei- bzw. Sicherheits- und Ordnungsgesetzen Deutschlands bei gleichzeitiger Nennung der beiden Termini dogmatisch korrekter Weise auf die Formulierung „Öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ umgestellt.