Ordnungsrecht bezeichnet:
- Verwaltungsrecht zur Gefahrenabwehr, siehe Polizei- und Ordnungsrecht
- rechtliche Verbote und Gebote, oft im Gegensatz zu Marktinstrumenten, vor allem im Umweltrecht, siehe Umweltpolitik (Abschnitt Ordnungsrecht)
Ordnungsrecht bezeichnet: