Amtschef ist eine Funktionsbezeichnung in der deutschen Ministerialverwaltung und der Bundeswehr.
Ministerialverwaltung
Die Funktion des Amtschefs wird in Bundesministerien und den meisten Landesministerien oder anderen obersten Behörden durch beamtete Staatssekretäre ausgeübt. Im Land Baden-Württemberg sowie im Freistaat Bayern sind Amtschefs in der Regel Ministerialdirektoren und in der Freien Hansestadt Bremen sowie der Freien und Hansestadt Hamburg sind es Staatsräte.
Üblicherweise ist ein Amtschef Leiter der Verwaltung sowie allgemeiner und ständiger Vertreter seines Ministers als Leiter einer obersten Behörde. Er ist die Schnittstelle zwischen Verwaltung und der politischen Ebene, die vom Minister und ggf. (politischen oder parlamentarischen) Staatssekretär vertreten wird. Der Amtschef steht damit über den Abteilungsleitern. Die Befugnisse des Amtschefs, auch im Verhinderungsfall des Ministers, sind in den Ländern unterschiedlich geregelt. Auch die Verwendung der Bezeichnung Amtschef ist in den Ländern unterschiedlich ausgeprägt.
Bei Ministerien, die mit zwei oder mehr Staatssekretären oder vglb. besetzt sind, ist der Amtschef der ranghöchste unter ihnen.
Bundeswehr
In der Bundeswehr ist Amtschef die Bezeichnung einer Dienststellung und eines Dienstpostens für die Leiter militärischer Ämter. Folgende Dienststellen der Bundeswehr werden beispielsweise von Amtschef geleitet:
- Amt für Heeresentwicklung
- Luftfahrtamt der Bundeswehr
- Planungsamt der Bundeswehr
- Streitkräfteamt
- Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr
Ehemalige von Amtschefs geleitete Bundeswehrämter (Auswahl):