Das Amtsgericht Dinkelsbühl war von 1879 bis 1973 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Dinkelsbühl in Bayern. Es war dann Zweigstelle des Amtsgerichts Ansbach.
Geschichte
1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns ein Landgericht (älterer Ordnung) in der früheren Reichsstadt Dinkelsbühl errichtet. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde aus diesem ein Amtsgericht in Dinkelsbühl gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem des vorhergehenden Landgerichts Dinkelsbühl war.[1] Mit Wirkung vom 1. Januar 1970[2] wurde der Bezirk des ehemaligen Amtsgerichts Wassertrüdingen vom Amtsgericht Gunzenhausen abgetrennt und dem Amtsgericht Dinkelsbühl zugelegt.[3] Das Amtsgericht Dinkelsbühl bestand bis 1973, es wurde dann Zweigstelle des Amtsgerichts Ansbach.[4] Der Gerichtssprengel des aufgelösten Amtsgerichts Dinkelsbühl wurde dem Amtsgericht Ansbach zugeordnet.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
- ↑ Gesetz über die Aufhebung von Amtsgerichten und die Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 24. Juni 1969 (GVBl. S. 148)
- ↑ Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Aufhebung von Amtsgerichten und die Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 15. April 1969, LT-Drs. 6/1923 (PDF; 281 kB)
- ↑ Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt