Das Amtsgericht Feuchtwangen war von 1879 bis 1973 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Feuchtwangen in Bayern.
Geschichte
1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns ein Landgericht (älterer Ordnung) in Feuchtwangen errichtet. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde aus diesem ein Amtsgericht in Feuchtwangen gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem des vorhergehenden Landgerichts Feuchtwangen war.[1] Das Amtsgericht Feuchtwangen bestand bis 1973.[2] Der Gerichtssprengel des aufgelösten Amtsgerichts Feuchtwangen wurde dem Amtsgericht Ansbach zugeordnet.
Gerichtsgebäude
Das ehemalige Amtsgerichtsgebäude in Feuchtwangen[3] in der Ringstraße 72 ist ein repräsentativer Verwaltungsbau. Der zweigeschossige Walmdachbau mit Mittelrisalit mit Staatswappen, Ecklisenen und Gliederungen in Naturstein wurde in historistischen neuklassizistischen Formen 1891 errichtet.
Das ehemalige Gefängnis in Ringstraße 66 (dem Amtsgericht zugehörig) ist ein zweigeschossiger traufständiger Satteldachbau mit Putzgliederungen mit Treppenfries, wohl um 1827. Die Umfassungsmauer (ca. 4 m hoch) wurde größtenteils Ende des 20. Jahrhunderts abgebrochen.
Einzelnachweise
- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
- ↑ Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
- ↑ Denkmalliste für Feuchtwangen (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Koordinaten: 49° 10′ 3,7″ N, 10° 20′ 6,1″ O
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