Das Amtsgericht Rudolstadt ist ein von 1879 bis 1952 und neu ab 1993 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der thüringischen Stadt Rudolstadt. Es ist örtlich zuständig für den gesamten Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.
Geschichte
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt ein Amtsgericht in Rudolstadt errichtet, dessen Sprengel sich unverändert aus dem Bezirk der vorhergehenden Justizamtes Rudolstadt ergab. Es war eines der 14 Gerichte, die dem Landgericht Rudolstadt nachgeordnet waren.
Die nach der Bildung des Landes Thüringen nötig gewordene Justizreform führte zum 1. Oktober 1923 zu einer Änderung des Gerichtsbezirks. Mit der Abschaffung der Amtsgerichte in der DDR wurde das Gericht 1952 in das Kreisgericht Rudolstadt umgewandelt. 1993 wurden in Thüringen die Amtsgerichte wieder eingeführt und das Amtsgericht Rudolstadt neu eingerichtet. Es ist dem Landgericht Gera nachgeordnet.
Gerichtsgebäude
Das Gericht hat seinen Sitz im denkmalgeschützten Gebäude Marktstraße 54 in Rudolstadt.
Literatur
- Ulrich Hess: Geschichte der Staatsbehörden in Schwarzburg-Rudolstadt, 1994, ISBN 3-334-60503-5, S. 116–117