Das Landgericht Gera ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten in Thüringen. Es hat seinen Sitz in Gera.
Instanzenzug
Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Altenburg, Gera, Greiz, Jena, Pößneck, Rudolstadt und Stadtroda. Dem Landgericht Gera ist das Thüringer Oberlandesgericht in Jena übergeordnet.
Geschichte
1836 wurden in Gera, Schleiz und Lobenstein Kriminalgerichte und in Gera das Appellationsgericht Gera eingerichtet. 1878 wurde Gera Sitz des Landgerichtes mit den Reußischen Amtsgerichten Gera, Hohenleuben, Lobenstein, Hirschberg und Schleiz sowie den Weimarer Amtsgerichten Neustadt/Orla, Auma und Weida. Es war dem Oberlandesgericht Jena unterstellt. 1898 wurde das heutige Gerichtsgebäude erbaut. Im Rahmen des Zusammenschlusses der beiden Reußischen Staaten zum Volksstaat Reuß wurde 1919 das Landgericht Greiz aufgehoben und seine drei Amtsgerichte dem Landgericht Gera zugeordnet. 1945 wurde das Oberlandesgericht nach Gera verlegt, 1950 nach Erfurt. 1952 wurde das Landgericht zum Bezirksgericht. Nach der Wende wurde das Landgericht 1993 wiedererrichtet.
Richter
- Franz Hirt (Direktor 1879–1884)
- Paul Fischer
- Heinrich Hagen (ab 1882 Landgerichtsdirektor und ab 1892 Landgerichtspräsident)
- Hugo Stöckel
Siehe auch
Weblinks
Koordinaten: 50° 52′ 47,5″ N, 12° 5′ 8,5″ O
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