August Thon (* 18. Februar 1839 in Weimar; † 18. März 1912 in Jena) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Leben
August Thon stammte aus einer Weimarer Beamtenfamilie. Er wurde als Sohn des weimarschen Staatsministers Gustav Thon (* 20. Februar 1805 in Eisenach; † 12. Dezember 1882 in Weimar) geboren. Seine Studien der Rechtswissenschaften absolvierte er ab 1857 an der Universität Heidelberg, an der Universität Jena und an der Universität Göttingen. Am 14. August 1861 promovierte er mit dem Thema Zur Lehre von den in factum actiones (Weimar 1863) zum Doktor der Rechte in Jena und habilitierte sich 1863 an der Universität Heidelberg mit der Dissertation Das Jus Offerendi des besseren Pfandgläubigers nach römischen Rechte (Heidelberg 1863) als Privatdozent. Am 1. Oktober 1867 wurde er Kreisgerichtsassessor in Eisenach, 1870 Staatsanwalt in Eisenach und 1872 erster Staatsanwalt in Weimar. 1873 erhielt er eine ordentliche Professur für das römische Recht der Pandekten an der Universität Rostock. Jedoch zog es ihn wieder in seine thüringensche Heimat, wo er am 1. Oktober 1879 als ordentlicher Professor der Rechte die Direktion der Abteilung für Strafrecht und Strafprozess des juristischen Seminars übernahm, akademischer Rat am Schöppenstuhl sowie Oberlandesgerichtsrat wurde, welche letztere Aufgabe er bis zum 1. Juli 1893 ausübte.
In Rostock entstand sein literarisches Hauptwerk Rechtsnorm und subjectives Recht. Untersuchungen zur allgemeinen Rechtslehre (Weimar 1878). Thon beteiligte sich auch an den organisatorischen Aufgaben der Jenaer Hochschule. So war er einige Male Dekan der juristischen Fakultät und in den Sommersemestern 1883, 1894, sowie im Wintersemester 1905 Rektor der Alma Mater. Zeitweise, von der siebten bis achten Auflage, beteiligte sich Thon an der Herausgabe des Handlexikon zu den Quellen des römischen Rechts. Man verlieh ihm den Titel eines geheimen Justizrates von Sachsen-Weimar-Eisenach, er wurde Kommandeur des Hausordens vom weißen Falken und erhielt das Komturkreuz zweiter Klasse des Sachsen Ernestinischen Hausordens. Anlässlich seines 50-jährigen Doktorjubiläums erschien eine Festgabe der Juristenfakultät Jena für August Thon (Jena 1911, Neudruck Frankfurt am Main 1987). Einer seiner Schüler war sein späterer Assistent Justus Wilhelm Hedemann.
August Thon hatte sich mit Johanne Luden (* 15. Juni 1845 in Jena; † 28. Juni 1941 ebd.), der Tochter des Jenaer Rechtsprofessors Johann Heinrich Gottlieb Luden verheiratet. Die Ehe blieb kinderlos.
Literatur
- Deutsche Juristenzeitung. (DJZ) 1911, S. 1075 (Digitalisat) und 1912, S. 501 (Digitalisat)
- Gustav Zieler, Theodor Scheffer: Das akademische Deutschland. Biographisch-bibliographisches Handbuch für die Universitäten des Deutschen Reiches als Ergänzung zum Deutschen Universitätskalender. Scheffer, Leipzig, 1905, Bd. 2, S. 6 (Digitalisat)
- Hermann August Ludwig Degner: Wer ists? Unsere Zeitgenossen. Zeitgenossenlexikon. Degner, Leipzig, 1908, 3. Ausg., S. 1387
- Deutscher Ordens Almanach. (OA) Berlin, 1908/09, Sp. 1545 (Digitalisat)
- Richard Kukula: Bibliographisches Jahrbuch der deutschen Hochschulen. Wagner, Innsbruck, 1892, S. 926 (Digitalisat)
- Ernst Pilz: Dozentenalbum der Universität Jena, 1858 bis 1908. Neuenhahn, Jena, 1908, S. 23
- Staatshandbuch für das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 1880. Böhlau, Weimar, 1880, S. 145, 148, 158, 165
Weblinks
- Eintrag zu August Thon im Catalogus Professorum Rostochiensium
- Literatur über August Thon in der Landesbibliographie MV
Personendaten | |
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NAME | Thon, August |
ALTERNATIVNAMEN | Thon, Christian August (vollständiger Name) |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler |
GEBURTSDATUM | 18. Februar 1839 |
GEBURTSORT | Weimar |
STERBEDATUM | 18. März 1912 |
STERBEORT | Jena |