Der Auskultator (lat. Zuhörer, von lat. auscultare – (eifrig) zuhören, (ab)horchen, siehe auch Auskultation) war die Bezeichnung für die unbezahlte erste gerichtliche Ausbildungsstufe für Juristen nach der Universität. Im süddeutschen Raum wurde manchmal auch „Auskulator“ geschrieben, vor allem österreichisch auch „Auskultant“.
Preußen
Der Auskultator war in Preußen die erste Stufe der dreistufigen Ausbildung bei der Justiz nach der Universität. Nach einer Auskultatorprüfung (examen pro auscultatura) wurde der geprüfte Kandidat als Auskultator zum Bürodienst in der Justizverwaltung zugelassen. Am Ende der ersten Ausbildungsstufe stand das Referendarsexamen, um als Gerichtsreferendar zugelassen zu werden.[1]
Der Auskultatur wurde während der Verwaltungsreformen der 1720er Jahre in Verbund mit den Kriegs- und Domänenkammern gegründet[2], 1869 mit dem Gesetz über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienst vom 6. Mai 1869[3] abgeschafft und mit dem Gerichtsreferendariat verschmolzen. Das Gesetz änderte die Bestimmungen der §§ 1ff. Titel IV, Teil III der Allgemeinen Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten. Der Auskultator wurde nicht besoldet.
Weblinks
Fußnoten
- ↑ Elmar Breuckmann: Die Vorbereitung auf den höheren Verwaltungsdienst. Eine historische und vergleichende Untersuchung. (Schriften der Hochschule Speyer 28) Berlin: Duncker & Humblot 1965, S. 35
- ↑ Gustav Schmoller: Preußische Verfassungs-, Verwaltungs- und Finanzgeschichte. Verlag der Täglichen Rundschau, Berlin 1921, S. 143–144.
- ↑ GS. S. 656ff.