Ein Gerichtsreferendar ist ein Jurist mit dem ersten juristischen Staatsexamen, der seine Referendarszeit (praktischer Teil der Juristenausbildung) bei Gericht absolviert. Manchmal wird ungenau synonym der Begriff „Auskultator“ (von lat. auscultator: Zuhörer; manchmal auch „Auskulator“ geschrieben, vor allem österreichisch „Auskultant“) verwendet.
Der Begriff ist nicht mehr gebräuchlich. Es wird heute nur noch die Bezeichnung (Rechts-)Referendarin bzw. (Rechts-)Referendar verwendet.