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Bemessungsgrundlage (Steuerrecht)

From Wickepedia

Die Steuerbemessungsgrundlage ist die technisch-physische oder monetäre Größe, die als Grundlage für die Berechnung der Steuer dient, so dass damit der anzuwendende Steuertarif bestimmt und damit die Steuerschuld ermittelt werden kann.

Beispiele:

Vereinfachtes Beispiel

Einkommensteuertabellen 2010 bis 2014 für Ledige ohne Solidaritätszuschlag Bei Arbeitnehmern wird nicht das gesamte Bruttoarbeitsentgelt versteuert. Für sie gelten in Deutschland mehrere Freibeträge. Vom Brutto werden mindestens die Arbeitnehmerpauschale (Werbungskosten), die Vorsorgepauschale und die Sonderausgabenpauschale abgezogen. Der verbleibende Betrag wäre die Bemessungsgrundlage (zu versteuerndes Einkommen).

Beispiel Steuerklasse I oder IV für das Jahr 2014:
  30.000 € Bruttoarbeitslohn (jährlich)
—  1.000 € Arbeitnehmerpauschale (Werbungskosten)
—  4.266 € Vorsorgepauschale   
—     36 € Sonderausgabenpauschale
= 24.698 € Bemessungsgrundlage (zu versteuerndes Einkommen)
Darauf wird der Einkommensteuertarif angewendet, der den Grundfreibetrag
von 8.354 € automatisch berücksichtigt. Damit ergeben sich:
  3.951,00 € Lohn- bzw. Einkommensteuer (jährlich)[1]
    217,30 € Solidaritätszuschlag (jährlich)

Bei Alleinerziehenden gilt in Deutschland zusätzlich ein Alleinerziehendenentlastungsbetrag von 1.308 Euro, der die Bemessungsgrundlage im Beispiel auf 23.390 Euro jährlich reduziert.[2] Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag vermindern sich dadurch auf 3.574 Euro beziehungsweise 196,57 Euro.

Rechtsgrundlagen

Der deutsche Gesetzgeber verwendet ausdrücklich an verschiedenen Stellen den Begriff Bemessungsgrundlage, u. a. in der

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmf-steuerrechner.de
  2. Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums (Memento des Originals vom 1. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmf-steuerrechner.de

Weblinks

Wiktionary: Bemessungsgrundlage – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen