Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands |
Kurztitel: | Berlin/Bonn-Gesetz |
Abkürzung: | Berlin/BonnG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verfassungsrecht |
Fundstellennachweis: | 105-24 |
Erlassen am: | 26. April 1994 (BGBl. I S. 918) |
Inkrafttreten am: | 7. Mai 1994 |
Letzte Änderung durch: | Art. 57 G vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652, 2721) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2020 (Art. 60 G vom 12. Dezember 2019) |
GESTA: | G026 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Berlin/Bonn-Gesetz regelt unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbehörden und anderer Bundeseinrichtungen in die Bundesstadt Bonn. Es ist eine Folge des sogenannten Hauptstadtbeschlusses vom 20. Juni 1991, in dem Berlin auch zum Regierungssitz bestimmt wurde. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin bereits mit dem Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990 geworden. Das Berlin/Bonn-Gesetz wurde am 26. April 1994 verabschiedet.
Das Berlin/Bonn-Gesetz legt fest, welche Bundesministerien in die Bundeshauptstadt umziehen sollten. Zudem gibt es der Stadt Bonn Zusagen über den Erhalt des Politikstandortes Bonn, für den „der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien […] erhalten bleibt.“ (§ 4 Abs. 4) Außerdem darf Bonn seit der Verkündung des Berlin/Bonn-Gesetzes den deutschlandweit einmaligen Namenszusatz „Bundesstadt“ führen.
Die Umsetzung des Berlin/Bonn-Gesetzes erfolgte schrittweise. Den Höhepunkt erreichte der Umzug 1999 mit dem Wechsel des Bundestages in das Reichstagsgebäude in Berlin. So transportierten im Juli desselben Jahres 24 Züge etwa 50.000 Kubikmeter Umzugsgut, darunter ca. 36.000 Bücher und 11.000 Meter Akten nach Berlin.[1][2] Ebenfalls wechselten zwei der über 20 Bundesbehörden aus Berlin und dem Rhein-Main-Gebiet in jenem Jahr nach Bonn: der Bundesrechnungshof und das Bundeskartellamt.
Aufteilung der Bundesministerien
Gemäß § 4 des Berlin/Bonn-Gesetzes befinden sich Bundesministerien in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn. Die in der Bundesstadt verbleibenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundeshauptstadt erhalten; dementsprechend sollen die ihren Sitz in Berlin nehmenden Bundesministerien auch einen Dienstsitz in Bonn behalten.
Derzeit (Kabinett Scholz) haben neun Ministerien und das Bundeskanzleramt ihren ersten Dienstsitz in Berlin und sechs Ministerien in Bonn (vgl. Bundesministerium (Deutschland), Liste der Bundesbehörden in Bonn).
Umgezogene Bundesbehörden
Diese Bundesbehörden zogen nach Bonn um:
- Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft von Frankfurt am Main und Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung von Frankfurt am Main (1995 zusammengelegt in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)
- Bundeskartellamt von Berlin
- Bundesrechnungshof von Frankfurt am Main
- Bundesversicherungsamt von Berlin
- Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Berlin) und Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (Berlin) (2002 mit dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Frankfurt am Main, zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verschmolzen)
- Bundesinstitut für Berufsbildung von Berlin
- Bundesgesundheitsamt von Berlin (aufgelöst, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist verblieben)
- Zentralstelle Postbank (im Zuge der Postreform II aufgelöst)
- Zentralstelle für Arbeitsvermittlung von Frankfurt am Main (jetzt: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung)
Errichtet wurden in Bonn:
- Zentralstelle des Eisenbahn-Bundesamtes
- Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (im weiteren Sinne Nachfolger der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, Frankfurt/Main)
- Bundeszentralamt für Steuern
- Bundesamt für Justiz
Teilweise verlagert wurden:
- Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung und Bundesbaudirektion (2002 zusammengelegt zum Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, erster Dienstsitz in Bonn)
- Statistisches Bundesamt (Hauptsitz Wiesbaden, Außenstelle Berlin)
- Bundesamt für Strahlenschutz (Hauptsitz Salzgitter, Außenstelle Berlin).
Ausgleichsvereinbarung
Das Berlin/Bonn-Gesetz ist auch Grundlage der Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn vom 29. Juni 1994, die ein Fördervolumen von 1,437 Milliarden Euro im Zeitraum 1995 bis 2004 vorsah. Zur Konkretisierung der in der Ausgleichsvereinbarung festgelegten sowie der noch nicht festgelegten Maßnahmen und zur Koordination des Einsatzes der Fördermittel wurde der sog. Koordinierungsausschuss gebildet. Den Vorsitz in diesem Ausschuss hatte der jeweilige Bundesbauminister inne, der auch „Beauftragter der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich“ war. Von den zwölf Stimmen in dem Ausschuss entfielen drei auf den Bund, der ein Vetorecht besaß, sowie insgesamt neun auf die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die Stadt Bonn sowie den Rhein-Sieg-Kreis und den Landkreis Ahrweiler. Die konstituierende Sitzung des Ausschusses erfolgte im April 1995, die letzte im Jahre 1999.[3]
Mit der Ausgleichsvereinbarung wurden verschiedene Ausgleichsmaßnahmen und konkrete Aktionspläne wie die Gründung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg gefördert, ein Großteil des Geldes entfiel dabei mit 861 Millionen Euro auf den Wissenschaftsbereich. Die restlichen Gelder teilten sich wie folgt auf: der Kulturstandort wurde mit 60 Millionen Euro gefördert, der wirtschaftliche Strukturwandel der Region (u. a. Gewerbegebiete) mit rund 74 Millionen Euro, in den Verkehrsbereich (Bahnanbindung des Flughafens) flossen circa 256 Millionen Euro, an Soforthilfe wurden 97 Millionen Euro gezahlt und auf Grundstücksleistungen entfielen ungefähr 51 Millionen Euro. Das bedeutendste Ausgleichprojekt, die 2015 weitgehend abgeschlossene Erweiterung des Internationalen Kongresszentrums Bundeshaus Bonn (World Conference Center) wurde mit einer Rücklage von 43,42 Millionen Euro sowie der Überlassung von Grundstücken im Wert von 43,46 Millionen Euro unterstützt.
Föderalismusreform
Die im Berlin/Bonn-Gesetz geregelte Eigenschaft Berlins als Bundeshauptstadt wurde im Rahmen der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 in das Grundgesetz (GG) übernommen. Art. 22 GG lautet nunmehr: „Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“ Die bisherige Regelung über die Bundesflagge („Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“) wurde Art. 22 Abs. 2 GG. Ein Ausführungsgesetz zum neuen Verfassungsartikel existiert bislang nicht.
Literatur
- Thomas Gundelach: Die Bundesregierung zieht um. Hrsg.: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (= Politik-Informationen). Dezember 1994, ISSN 0177-3291 (64 S.).
- Ulrich Battis, Hans Lühmann: Der Interessenausgleich im Berlin/Bonn-Gesetz, LKV 1995, S. 28–30.
- Volker Busse: Die Umzugsplanung Berlin/Bonn aus staatsorganisatorischer Sicht. In: Werner Süß (Hrsg.): Hauptstadt Berlin, Band 2, Berlin Verlag Arno Spitz, Berlin 1995, S. 93–115.
- Joachim Nawrocki (Autor), Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Bundeshauptstadt Berlin. Parlament und Regierung ziehen um. J.P. Bachem, Köln 1997, (64 Seiten), ISSN 0177-3291.
- Andreas Salz: Bonn – Berlin. Die Debatte um Parlaments- und Regierungssitz im Deutschen Bundestag und die Folgen, 2006 (PDF; 0,6 MB).
- Emanuel La Roche: Vom Rhein an die Spree: Deutschlands Hauptstadt zieht um. Illustriert von Luis Murschetz. Vontobel-Stiftung, Zürich 1999, DNB 957630700.
- Rupert Scholz: Das Berlin/Bonn-Gesetz, NVwZ 1995, S. 35–37.
Weblinks
- Text des Berlin/Bonn-Gesetzes
- Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn (PDF)
- Übersicht der geförderten Ausgleichsprojekte bei bonn.de (PDF; 17,7 kB, 6 Seiten)
- Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich zum Sachstand der Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands vom 26. April 1994 (Berlin/Bonn-Gesetz) – Statusbericht, Stand: Februar 2017
- Westdeutscher Rundfunk (ohne Datum): 25 Jahre Berlin/Bonn-Gesetz ( vom 6. Mai 2019 im Internet Archive). Ein Übersichtsartikel, der unter anderem die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn infolge des am 7. Mai 1994 in Kraft getretenen Berlin/Bonn-Gesetzes thematisiert und die Entwicklung der Region um Bonn skizziert.
Einzelnachweise
- ↑ Umzug des Bundestages nach Berlin: Chronik. (PDF) Deutscher Bundestag, 24. Juni 2016, S. 16, abgerufen am 25. März 2020.
- ↑ Süddeutsche Zeitung: Von Bonn nach Berlin. Abgerufen am 25. März 2020.
- ↑ Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn (Hrsg.); Friedrich Busmann: Vom Parlaments- und Regierungsviertel zum Bundesviertel. Eine Bonner Entwicklungsmaßnahme 1974–2004. Bonn, Juni 2004, S. 74.