Besitzsteuern werden auf das Einkommen bzw. den Ertrag und auf das Vermögen von Personen und Unternehmen erhoben. Verkehrsteuern liegen dagegen vor, wenn Güter im Rechts- und Wirtschaftsverkehr übertragen werden und daraus Steuerfolgen entstehen (zum Beispiel Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer). Wenn die Übertragung von Gütern hingegen keine Auswirkung auf einen Steuertatbestand hat, liegen Besitzsteuern vor. Die Unterscheidung von Besitz- und Verkehrsteuern hat ihren Grund in der Verwaltungsorganisation.
Zu den Besitzsteuern zählen:[1]
- Vom Einkommen (Ertragsteuern)
- Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
- Gewerbesteuer (teilweise)
- Kirchensteuer (teilweise)
- Körperschaftsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Vom Vermögen (Substanzsteuern)
- Grundsteuer
- Kirchensteuer (teilweise)
- Vermögensteuer (seit 1. Januar 1997 nicht mehr erhoben, aber nicht abgeschafft)
- Erbschaftsteuer
Einzelnachweise
- ↑ Grasshoff: Steuerrecht, 2006.