Die Beteiligungsfinanzierung (Einlagenfinanzierung) ist die Zuführung von Eigenkapital durch den oder die Gesellschafter, wobei die Geldmittel dem Unternehmen von außerhalb zufließen. Beteiligungsfinanzierung ist also Eigen- und Außenfinanzierung zugleich. Sie findet stets bei der Unternehmensgründung statt, aber auch später im Rahmen von Kapitalerhöhungen.
Mittel der Beteiligungsfinanzierung sind Bareinlagen, Sacheinlagen und Rechte. Die letzten beiden Punkte verursachen allerdings in der Regel Bewertungsprobleme.
Hinsichtlich der Personen, die das Eigenkapital aufbringen, existieren zwei Möglichkeiten:
- Die bisherigen Gesellschafter erhöhen ihre Einlage und/oder
- neue Gesellschafter treten durch ihre Einlage dem Kreis der bisherigen Gesellschafter bei.
Die Kapitalgeber erhalten bei der Beteiligungsfinanzierung grundsätzlich ein Anspruchsrecht am Gewinn, am Vermögen und am Liquidationserlös. Des Weiteren sind sie Mitträger des Unternehmensrisikos, welches je nach Rechtsform auch auf die Höhe der Einlage beschränkt sein kann. Daneben erlangen die Kapitalgeber Informations-, Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte. Die Kapitalüberlassungsdauer ist grundsätzlich langfristig, kann jedoch – bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (je nach Vertragsgestaltung) – auch kurzfristig sein.
Beteiligungsfinanzierung bei Aktiengesellschaften
Bei Aktiengesellschaften berechnet sich die Höhe der Beteiligungsfinanzierung aus der Summe des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklage.
Siehe auch
Weblinks
- Rechtsformen für Beteiligungsfinanzierung IHK München und Oberbayern, 2006