In diese Kategorie werden Personen eingetragen, die von einem Gericht zu einer Freiheitsentziehung oder Strafe verurteilt und danach von einem ordentlichen Gericht wegen erwiesener oder zumindest hochgradig wahrscheinlicher Unschuld (nicht nur aus Mangel an Beweisen) freigesprochen, rehabilitiert oder freigelassen wurden.
Nicht in diese Kategorie gehören Personen, die noch im Gefängnis sitzen und versuchen, ihren Fall wieder aufnehmen zu lassen. Auch durch eine Amnestie Begünstigte werden dieser Kategorie nicht zugeordnet. Personen, die begnadigt wurden, gehören nur dann in diese Kategorie, wenn sie wegen Rechtsfehlern zu Unrecht verurteilt worden waren.
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