Contra legem (lateinisch contra – „gegen“; lex – „Gesetz“) ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Er bedeutet, dass eine richterliche Entscheidung/eine Literaturmeinung sich über den ausdrücklichen Wortlaut einer Norm hinwegsetzt. Von contra legem spricht man, wenn eine Meinung, ein Vorgehen oder eine Rechtsfortbildung mit dem geltenden Gesetz nicht zu vereinbaren ist.
Wenn jemand beispielsweise die Meinung vertritt, dass Mundraub grundsätzlich nicht strafbar sei, so ist diese Ansicht contra legem.