Praeter legem (lat. am Recht vorüber, außerhalb des Gesetzes) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft. Er bedeutet, dass eine Rechtsansicht am Recht vorbeigeht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei einer juristischen Diskussion eine Ansicht nicht vom Wortsinn der Norm gedeckt ist, ihr aber auch nicht entgegensteht (contra legem).
Beispiele sind der sogenannte Factoringvertrag, die Sicherungsübereignung oder die Anwendung der Rasterfahndung in den 1970er Jahren in Deutschland.
Literatur
- Curt Wolfgang Hergenröder: Zivilprozessuale Grundlagen richterlicher Rechtsfortbildung, Mohr-Verlag 1995, Band 12 von Jus Privatum : Beiträge zum Privatrecht, ISBN 3-1614-6389-7.