Dienstgrad
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Abzeichen
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Funktion
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Voraussetzungen
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Kragen- und Mützenabzeichen
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Feuerwehrfrauanwärterin/ Feuerwehrmannanwärter
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Schulterstück Feuwehrmannanwaerter Sachsen-Anhalt
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- Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr
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Kragenspiegel:
Parallelogram
75 mm hoch und
42 mm breit,
mit Stoffunterlage
RAL 4004 und
Feuerwehrsymbol
Mützenabzeichen:
mittig angebrachtes Metallabzeichen
mit Landeswappen
21 mm hoch, 18 mm breit, umrahmt
von einem 5 mm breiten, nach oben
offenem Kranz aus Eichenlaub
Mützenkordel:
schwarz
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Feuerwehrfrau/ Feuerwehrmann
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Schulterstück Feuerwehrmann Sachsen-Anhalt
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Oberfeuerwehrfrau/ Oberfeuerwehrmann
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Schulterstück Oberfeuerwehrmann Sachsen-Anhalt
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- Truppführerin oder Truppführer
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- mindestens ein Jahr Dienst in Funktion Truppfrau oder Truppmann und abgeschlossene Truppführerausbildung
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Hauptfeuerwehrfrau/ Hauptfeuerwehrmann
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Schulterstück Hauptfeuerwehrmann Sachsen-Anhalt
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- a) Truppführerin oder Truppführer
- b) Maschinistin oder Maschinist
- c) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
- d) Gerätewartin oder Gerätewart
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- a) mindestens ein Jahr Dienst in Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossener Lehrgang „Technische Hilfeleistung“
- b) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Maschinistenausbildung
- c) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Atemschutzgeräteträgerausbildung und abgeschlossene Atemschutzgerätewartausbildung
- d) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Gerätewartausbildung
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Erste Hauptfeuerwehrfrau/ Erster Hauptfeuerwehrmann2
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Schulterstück Erster Hauptfeuerwehrmann Sachsen-Anhalt
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- a) Truppführerin oder Truppführer
- b) Maschinistin oder Maschinist
- c) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
- d) Gerätewartin oder Geratewart
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- a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Lehrgänge Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz3, oder mindestens 20 Jahre Dienst in der Funktion Truppführerin oder Truppführer
- b) zehn Jahre Dienst in Funktion Maschinistin oder Maschinist und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung
- c) fünf Jahre Dienst in Funktion Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
- d) fünf Jahre Dienst in Funktion Gerätewartin oder Gerätewart
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Löschmeisterin/ Löschmeister
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Schulterstück Löschmeister Sachsen-Anhalt
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- a) Gruppenführerin oder Gruppenführer
- b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
- c) Gerätewartin oder Gerätewart
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- a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Gruppenführerausbildung
- b) zehn Jahre Dienst in Funktion Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung
- c) zehn Jahre Dienst in Funktion Gerätewartin oder Gerätewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung
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Oberlöschmeisterin/ Oberlöschmeister
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Schulterstück Oberlöschmeister Sachsen-Anhalt
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- Gruppenführerin oder Gruppenführer
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- mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und mindestens 40 Stunden nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen
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Hauptlöschmeisterin/ Hauptlöschmeister4
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Schulterstück Hauptlöschmeister Sachsen-Anhalt
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- a) Gruppenführerin oder Gruppenführer
- b) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke einer Gruppe vorgesehen ist.
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- a) mindestens 15 Jahre in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer
- b) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
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Brandmeisterin/ Brandmeister
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Schulterstück Brandmeister Sachsen-Anhalt
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- a) Zugführerin oder Zugführer
- b) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke einer Gruppe vorgesehen ist
- c) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke eines erweiterten Zuges vorgesehen ist
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- a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossene Zugführerausbildung
- b) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
- c) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
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Kragenspiegel:
Parallelogram
75 mm hoch und
42 mm breit,
mit Stoffunterlage
RAL 4004,
Feuerwehrsymbol
und umlaufender
silberfarbener Paspelierung
Mützenabzeichen:
mittig angebrachtes Metallabzeichen mit
Landeswappen 21 mm
hoch, 18 mm breit, umrahmt von einem
5 mm breiten, nach oben
offenem Kranz aus Eichenlaub
Mützenkordel:
silberfarbig
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Oberbrandmeisterin/ Oberbrandmeister
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Schulterstück Oberbrandmeister Sachsen-Anhalt
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- a) Zugführerin oder Zugführer
- b) Verbandsführerin oder Verbandsführer
- c) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke eines erweiterten Zuges vorgesehen ist
- d) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz von mehr als einem erweiterten Zug vorgesehen ist
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- a) mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Zugführerin oder Zugführer und mindestens 40 h nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen
- b) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang Verbandsführer und Einsatz als Verbandsführerin oder Verbandsführer
- c) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
- d) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
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Hauptbrandmeisterin/ Hauptbrandmeister
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Schulterstück Hauptbrandmeister Sachsen-Anhalt
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- a) Verbandsführerin oder Verbandsführer
- b) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz von mehr als einem erweiterten Zug vorgesehen ist
- c) Stellvertretende Gemeindewehrleiterin oder stellvertretender Gemeindewehrleiter oder Stellvertretende Stadtwehrleiterin oder stellvertretender Stadtwehrleiter5
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- a) mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und mindestens 40 h nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen
- b) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
- c) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
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Brandinspektorin/ Brandinspektor
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Schulterstück Brandinspektor Sachsen-Anhalt
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- Gemeindewehrleiterin oder Gemeindewehrleiter oder Stadtwehrleiterin oder Stadtwehrleiter6
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- ein Jahr Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
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Oberbrandinspektorin/ Oberbrandinspektor
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Schulterstück Oberbrandinspektor Sachsen-Anhalt
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- Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter oder stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder stellvertretender Kreisbrandmeister
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- fünf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
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Hauptbrandinspektorin/ Hauptbrandinspektor
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Schulterstück Hauptbrandinspektor Sachsen-Anhalt
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- Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister
- stellvertretende Landesbrandmeisterin oder stellvertretender Landesbrandmeister
- Landesbrandmeisterin oder Landesbrandmeister
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- fünf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
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