[ 1 ]
Ihr Zeichen | Header text | Durchwahl | Datum |
---|---|---|---|
L 5 KR 542/20 B ER | 256 | 15.12.2020 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Beschwerdeverfahren
F[..] ./. Techniker Krankenkasse, Hamburg
ist die Beschwerde gegen den Beschluss des SG München vom 17.11.2020 (Az.:S 12 KR 1265/20 ER) hier am 14.12.2020 eingegangen.
Das Verfahren wird unter dem o.a. Aktenzeichen geführt. Es wird gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Zuschriften anzugeben, Anschriftenänderungen sofort mitzuteilen und in Zukunft alle Schriftsätze sowie nach Möglichkeit die Unterlagen 2-fach einzureichen.
Sofern eine am Gerichtsverfahren beteiligte Person sehbehindert bzw. blind ist, werden ihr auf Wunsch die gerichtlichen Dokumente in einer für sie geeigneten Form zugänglich gemacht, soweit dies im Verfahren zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich ist. In den Sitzungssälen des Gerichts steht bei Bedarf eine induktive Höranlage zur Verfügung. Auf die Möglichkeit, Schriftsätze im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs einzureichen, wird hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Auf richterliche Anordnung
Geschäftsstelle
gez. [..]
Dieses Schreiben ist maschinell bzw. im automatisierten Verfahren erstellt und daher nicht unterzeichnet.
[ 2 ]18.12.20