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Doc:20210324-lsg-dsgvo

From Wickepedia

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München, 24. März 2021

LSG-15 04-9-10-.1.2 (Art. 15 DSGVO)

Sehr geehrter Herr K[..],

Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort und die teilweise Auskunft im Form einer Übersendung des Stammdatenblattes.

Daß sich mein Auskunftsinteresse damit nicht erschöpft wird Sie kaum überraschen, und, ich nehme an, wir wissen auch beide daß schon aufgrund der Abläufe beim Gericht (Dokumente werden ja nicht mit der mechanischen Schreibmaschine erstellt) weitere Daten vorhanden sind und diese einer umfassenden Auskunft beizufügen wären. Spezifisches hierzu hatte ich bereits im Schreiben vom 17. März 2021 dargelegt, eine Wiederholung an dieser Stelle erübrigt sich daher.

Falls das Gericht die Meinung vertritt, die Auskunftspflicht sei mit der Übersendung eines Stammdatenblattes vollständig erfüllt, oder einzelne Daten würden von den Bestimmungen der DSGVO nicht erfasst, dann bitte ich Sie dies ausdrücklich festzuhalten. Dann wäre in einem weiteren Schritt nämlich die Datenschutzbehörde mit der Sache zu befassen.

Die Form der Akteneinsicht ist eine unabhängige Fragestellung, und diese wird auch noch zu lösen sein; jedoch besteht ein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO völlig unabhängig davon, und dieses ist dementsprechend von Verfahrensrechten klar abzugrenzen. Hierbei muss man auch darauf hinweisen, daß ein Grundrecht wahrgenommen wird und dieses über dem Verfahrensrecht eines Fachgerichts und erst recht über den Befindlichkeiten einzelner Richter einzuordnen ist.

Mit freundlichen Grüßen,

F[..]