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Doc:20210325-sg-dsgvo

From Wickepedia

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München, 24. März 2021

ERINNERUNG

Betreffend dem Schreiben vom 15. März 2021 ist noch eine Antwort zur Frage ausständig, ob Julia Wicke die Datenschutzbeauftragte am SG München ist.

Ebenso ausständig ist die Erfüllung des Auskunftsanspruchs entsprechend Art. 15 DSGVO.

Es wird darauf hingewiesen dass hiermit ein Grundrecht wahrgenommen wird, und dieses von den Verfahrensrechten zur Akteneinsicht klar abzugrenzen und folglich als eigenständige Sache zu behandeln ist. Klarerweise ist in der Normenhierarchie ein Grundrecht über dem Verfahrensrecht des Fachgerichts einzuordnen; erst recht steht dieses über den Befindlichkeiten einzelner Richter. Der Datenschutzbeauftragte hat, aus Sicht des Ast, seine Aufgaben unabhängig von allfälligen Weisungen durch Richter wahrzunehmen.

Da im Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz nunmehr die Beschwerde an das BVerfG (und im weiteren Verlauf an den EGMR) geboten ist, und der Beschwerdeführer dabei eine präzise und vor allem vollständige Darstellung der relevanten Tatsachen vornehmen wird, ist für eine verspätete Bearbeitung des Auskunftsbegehrens auch keinerlei Spielraum gegeben.

Eine Beschwerde per Art. 77 DSGVO, Art. 20 Abs. 1 BayDSG wurde dementsprechend, wie im vorangehenden Schreiben angekündigt, bereits eingebracht.

F[..]