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Doc:20210403-tk-dms

From Wickepedia

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4. April 2021

Im Bereich der TK gibt es signifikante Abweichungen zwischen verschiedenen Versionen der Verwaltungsakten zu einem identischen Streitgegenstand. Entgegen einer Einsicht in die Verwaltungsakte vom Dezember 2020 fehlen in jener an das SG München im Rahmen des Verfahrens mit der Az. S 12 KR 2059/20 übermittelten Verwaltungsakte "zum Az. S 12 KR 2059/20", Stand 19. Januar 2021, offenkundig verfahrenserhebliche Schriftsätze, die sowohl für das Widerspruchsverfahren, als auch für die an den Sozialgerichten diesbezüglich anhängigen Verfahren relevant sind.

Ein Vergleich mit den Daten aus dem Dokumentensystem (DMS) der TK ist daher, zur Aufklärung möglicher unerlaubter Handlungen, zwingend erforderlich. Bei Delikten des §§ 223 und 229 StGB räumt die Rechtsordnung grundsätzlich, iVm §§ 374–394 StPO, die Möglichkeit zur Privatklage ein. Daher ist Auskunft zunächst an mich zu richten; auf Ermittlung durch eine StA bin ich zunächst nicht angewiesen.

Zu Zwecken der Beweissicherung – welche dann im Rahmen einer spezifisch ausgestalteten richterlichen Anordnung erfolgen wird – wird zunächst Einblick in die Umsetzung und Funktionsweise des DMS bei der TK begehrt. Da hierbei ein öffentlicher Beschaffungsvorgang zugrundeliegt, ergeben sich Anhaltspunkte aus dem EU Tender mit der Referenz 97514-2019-DE (ABl./S S43 vom 1. März 2019). Diesbezüglich wird als ersten Schritt die Übermittlung der Vergabedokumentation, welche die TK mit der Referenz CXR0YYRYYN5 bzw der Bekanntmachungs-ID CXR0YYRYYSJ führte, gefordert.

Um Erledigung bis zum 8. April 2021, bevorzugt im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs, wird gebeten. Daneben wird an den bereits geltend gemachten Auskunftsanspruch per Art 15 DSGVO erinnert. Sollte dieser nicht zeitnah erfüllt werden, muss auch hier die Auskunft per Anordnung erzwungen werden.

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