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Doc:20210406-baylfd-art37

From Wickepedia

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[ 1 ]Date: Tue, 6 Apr 2021 [..] +0200
Message-ID: <[..]>
Subject: Auskunft über Meldungen per Art. 37 Abs. 7 DSGVO
From: F[..]
To: [email protected]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Per Art. 37 Abs. 7 DSGVO sind die bayerischen öffentliche Stellen verpflichtet, dem dem BayLfD Mitteilung über den behördlichen Datenschutzbeauftragten zu erteilen.

Zu den öffentlichen Stellen zählt auch das Sozialgericht München. Dieses benennt in der öffentlichen Darstellung gegenüber Bürgern keinen Datenschutzbeauftragten. Folglich ist für einen Bürger nicht überprüfbar, ob Auskunftsbegehren entsprechend Art. 15 DSGVO von der tatsächlich zuständigen Person beantwortet wird.

Zur Überprüfung der Zuständigkeit begehre ich vom BayLfD daher folgende Auskunft:

(1) Welche Person war, mit Wirkung zum 3. März 2021, dem BayLfD gegenüber als Datenschutzbeauftrager benannt?

(2) Ist nach dem 3. März 2021 dem BayLfD eine Mitteilung über eine Änderung des Datenschutzbeauftragten des Sozialgerichts München zugegangen?

Zur Beschleunigung des Verfahrens füge ich im Anhang meinen PGP Public Key bei, und bitte um Antwort via E-Mail an f[..]. Wegen Teilnahme am ERV kommt dieser Kommunikationsweg ebenso in Frage.

Da es sich hierbei um ein sehr einfaches Auskunftsbegehren handelt, wird um Erledigung bis zum 8. April 2021 gebeten.

Mit freundlichen Grüßen,

F[..]

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