[ 1 ]F[..]
80802 München
An die
Techniker Krankenkasse
Revision/ Vorstand
20905 Hamburg
9. April 2021
Das Antwortschreiben der TK, verfasst von Dario Meß, ist mir heute, am 9. April 2021, zugegangen.
Ich treffe die Annahme, das Schreiben wurde unter Kenntnis und mit dem Einverständnis der Revision bzw. des Vorstandes der TK erstellt. Sollte dies nicht zutreffen, ist sofortige Korrektur geboten, denn die Sache würde ansonsten dazu führen, daß [..]. Ich vermute daher, das FZWS verschweigt dem Vorstand den Ernst der Situation. Beim MDK hat die Sache die Revision bereits erreicht.
Der Auskunftsanspruch nach Art 15 DSGVO besteht völlig unabhängig vom Klageverfahren. Das Schreiben werte ich diesbezüglich als ernstliche Verweigerung, mit der Folge daß der Anspruch nun auf gerichtlichen Weg durchgesetzt werden muss.
Ebenso liegt es alleine in meiner Entscheidung, ob ich zivil- und strafrechtlich begründete Ansprüche gegen Prozessbeteiligte der TK – unabhängig vom sozialgerichtlichen Verfahren gegen die TK – verfolge. Daher sind ladungsfähige Anschriften mitzuteilen.
Die Angelegenheit hat aufgrund der strafrechtlichen Dimension nunmehr eine politische sowie eine haftungsrechtliche Komponente. [..]
Von der Verwaltungsakte gibt es verschiedene Versionen, mir liegen selbst mehrere davon vor. Jene zu Beginn des Verfahrens spielt dabei die geringste Rolle. Benötigt und gefordert ist die aktuelle, ergänzt um den zwischenzeitlichen Schriftverkehr. Über den eingegangenen Schriftverkehr bei der TK habe ich, aus einer Quelle jenseits der Prozessbeteiligten, übrigens genaue Information erlangt, und habe aus diesem Grund Kenntnis von Abweichungen. Es war folglich einfach zu erkennen, daß bei den Prozessbevollmächtigten bei der TK deliktisches Handeln vorliegt.
Die Frage des Leistungsanspruches hat damit zunächst nichts zu tun, und wird ohnehin erst in der Beschwerdeinstanz entschieden werden.