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Doc:20210414-baylfd

From Wickepedia

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[ 1 ]Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Bayer. Datenschutzbeauftragter | PF 22 12 19 | 80502 München

Herrn
F [..]

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen München, den 14.04.2021
06.04.2021 DSB/7-193-166 Durchwahl: 089 212672 - 0

Auskunft über Meldungen nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO

Sehr geehrter Herr [..],

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. April 2021, mit der Sie Auskunft zur Person begehren, die bei uns als Datenschutzbeauftragte für das Sozialgericht München nach Art. 37 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemeldet ist.

Wie rechtlich vorgesehen, hat das Sozialgericht München auf seinem Internetauftritt die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten in Form einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse veröffentlicht (siehe https://www.lsg.bayern.de/gerichte/muenchen/index.php). Der Name des Datenschutzbeauftragten ist dabei nicht zwingend anzugeben (vgl. Kühling/Buchner/Bergt Rn. 38; Ehmann/Selmayr/Heberlein Rn. 18; Paal/Pauly/Paal Rn. 17; Gola/Klug Rn. 19; BeckOK DatenschutzR/Moos, 35. Ed. 1.11.2019, DS-GVO Art. 37 Rn. 80).

Für die Beantwortung des von Ihnen genannten Auskunftsersuchen ist gesetzlich der Verantwortliche, nicht der Datenschutzbeauftragte zuständig (Art. 15 Abs. 1 DSGVO). Die Gerichtsleitung, die namentlich aus dem Internetauftritt hervorgeht, kann als Verantwortliche im Rahmen ihrer Organisationsverantwortung die Beantwortung von Auskunftsersuchen grundsätzlich auf andere Organisationseinheiten und Personen delegieren. Personen, die gegenüber einer Stelle ihr Auskunftsrecht nach Art. 15 [ 2 ]DSGVO geltend machen, haben folglich kein Bestimmungsrecht, welche sachbearbeitende Person vom Verantwortlichen mit der Beantwortung des Auskunftsersuchens beauftragt wird.

Abschließend weisen wir insbesondere auch darauf hin, dass ein allgemeines Auskunftsrecht gegenüber dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz als Aufsichtsbehörde im Sinne des Art. 51 DSGVO nicht existiert (vgl. Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz – BayDSG).

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Wambsganz
Regierungsdirektor