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10. April 2021
Sehr geehrter [..],
[..]
Der Verlauf stellt sich für mich wie folgt dar:
- TK lässt durch Fristversäumnis im August 2020 Genehmigungsfiktion für Exjade, eines der teuersten Arzneimittel, eintreten
- ich frage die TK ob man dies anerkennt, es wird verneint, drohe mit Klage und mache diese auch wie versprochen am nächsten Tag rechtshängig
- um den vermeintlichen Fehler rückgängig zu machen, wird der MDK zu einem Gefälligkeitsgutachten angestiftet, dieses wird in auffallender Nähe zur Klage priorisiert erstellt
- dieses wird von einer fachfremden Gutachterin[1] unter Verletzung von Amts- sowie Berufspflichten erstellt (der Antrag war fachärztlich korrekt zu bejahen gewesen)
- ich schreibe eine, fachlich und rechtlich begründete Entgegnung, und sende diese dem MDK, weise auf Amtsermittlungspflicht hin und daß die Gutachterin (arbeitete 4 Jahre und 9 Monate dort) nicht als Beamte auf Lebenszeit übernommen werden darf; mache dasselbe zum Teil des bereits rechtshängigen Verfahrens
- vom MDK höre ich zunächst nichts mehr (zuletzt von der Revision)
- die Richterin[2] entfernt (!) das Dokument aus der Akte und lehnt ER ab, tut bis heute so als ob es mein Schreiben nie gegeben hätte
- Motiv wird sein daß ihr das nicht recht ist daß die MDK-Gutachterin korrekterweise aufgrund meines Schreibens zu entlassen wäre; Loyalität zwischen Beamten eben wichtiger als Patienteninteressen, selbst bei unstrittiger Folge von Organschäden
- TK beantragt Ablehnung ER, obwohl ich den Ermessensspielraum im Verfahren auf Null reduziert hatte und aus grundrechtlichen Erwägungen eindeutig stattzugeben wäre
- Akteneinsicht beim SG bleibt mir stets verwehrt
- der Plan war eigentlich, [..] sondern [..]; deshalb entsteht die Option zur PKV zu wechseln
- habe wegen der Idiotie um Exjade genug von der GKV, kündige vorab den Wechsel in die PKV an, unter dem Hinweis, die TK bleibt für das schon vorher eingetretene Ereignis leistungspflichtig, wie es dem Versicherungsprinzip entspricht (und weil es jeder PKV-Vertrag logischerweise ausschließt)
- das SG, welches hier eine gesetzliche Fürsorgepflicht hat, gibt keinen Hinweis daß dies zum Anspruchsverlust führen würde (wäre ohnehin absurd), ich vollziehe folglich den Wechsel und reduziere den Anspruch gegen die TK entsprechend auf die hypothetische Leistung bei korrekter Erledigung
- verfolge den Anspruch gegen die TK weiterhin, denn ich habe ein berechtigtes Interesse daran bei der PKV 100% vertragstreu zu bleiben und werde dieser, und das gilt bis heute, keine Sache aus einem Leistungsanspruch gegen die TK unterjubeln
- Richterin erfindet juristischen Unfug, um wegen nachträglicher Leistungsfreiheit selbst straffrei für die bereits begangene Tat zu werden, ich ignoriere das weil es offensichtlich falsch ist und ich letztlich Strafverfolgung erreichen möchte
- im Telefonat mit einem zufälligen Juristen der TK kläre ich im Dezember, welche Schriftsätze vom SG bei der TK eingegangen sind; in der Verwaltungsakte, die durch die TK dem Gericht übermittelt wurde (zuletzt im Jan 2021), fehlen dieselben allerdings
- es kommt wegen der unterbliebenen Leistung zur Komplikation Sepsis, ich bin deshalb 10 Tage im Krankenhaus
- ich reiche aus dem KH Beschwerde beim LSG ein, und mache zum Beschwerdegrund, die Richterin habe eine Straftat verübt, durch Unterdrückung beweiserheblicher Schriftsätze aus der Akte, biete Aktenvergleich an [ 2 ]
- das LSG entscheidet sich folglich, die Sache unter den Tisch zu kehren, weigert sich meinen Antrag auf Zurückverweisung auch nur zu erwähnen, lässt mein Beweisangebot unbeachtet
- Akteneinsicht bleibt mir verwehrt, bis ich vor kurzem persönlich beim LSG erscheine und eine freundliche Urkundsbeamtin, die genau zu verstehen scheint was hier vorgeht, mir Einsicht gibt
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- ich sehe, der Vorsitzende Richter am LSG agierte koordiniert mit der Prozessbevollmächtigten Sandra Worien von der TK
- ich Schreibe der TK, daß ich ausreichende Beweise für die Straftaten habe
- Akteneinsicht beim SG bleibt ohne Begründung verweigert
- von der TK fordere ich per Art 15 DSGVO Übermittlung der personenbezogenen Daten aus dem Dokumentensystem, dies wird per Schreiben durch Dario Meß vom 6. April 2021 verweigert
- Gestern erfahre ich vor Ort am SG, Akteneinsicht ist nicht möglich denn die Richterin habe die Akten, auch jene eines abgeschlossenen Verfahrens, zu sich nach Hause mitgenommen
- im Verfahren gibt es keinen Grund dafür, da ich mündliche Verhandlung beantragt bzw. Entscheidung per Gerichtsbescheid begründet abgelehnt hatte
[..]
- es werden aber seit einiger Zeit parallel elektronische Akten geführt (wegen Home Office), letztlich wird Manipulation durch Vergleich mit dieser sowie den Metadaten auffliegen
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Als unerlaubte Handlungen im Bereich der TK sehe ich:
- Verwaltungsakte entspricht nicht tatsächlichem Schriftwechsel, zumindest die Version vom Jan 2021 wurde offenbar als Gefälligkeit für eine bei einer Straftat ertappten Richterin erzeugt
- § 258 StGB
- Mittäterschaft zu § 339 StGB in Tateinheit mit Körperverletzung und bedingtem Vorsatz zum Totschlag
- Verletzung Amtsermittlungspflichten
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Mit freundlichen Grüßen,