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20. April 2021
2. ERINNERUNG
Die Schreiben vom 31. März 2021, sowie vom 12. April 2021, wurden nicht substantiell beantwortet.
Per Schreiben vom 14. April 2021, zugegangen am 20. April 2021, schreiben Sie, die rechtlichen Begründungen wären unzutreffend, ohne weitere Ausführung.
Eine Beurteilung der Zulässigkeit einer Klage steht den Gerichten zu, jedoch nicht dem MDK.
An die Erteilung der begehrten Auskünfte wird daher nochmals erinnert.