[ 1 ]
20. April 2021
ERINNERUNG
Es war am 4. April 2021, aufgrund Art 15 DSGVO sowie zur Beweissicherung bezüglich unerlaubter Handlungen, die Übermittlung der personenbezogenen Daten aus den Dokumentensystem bzw. Posteingangssystem der TK begehrt worden. Eine Antwort hierzu ist ausständig.
Um sicherzustellen, daß die Herausgabe der Daten präzise und vollständig erfolgt, wurde des Weiteren Einblick in das DMS durch Herausgabe der Ausschreibungsunterlagen aus dem öffentlichen Beschaffungsvorgang gefordert. Eine Antwort dazu ist ebenso ausständig.
Daran wird hiermit erinnert.