[ 1 ]
Ihr Zeichen | Aktenzeichen (Bitte stets angeben) | Durchwahl | Datum |
---|---|---|---|
--- | S 38 SF 156/21 AB | 239 | 26.04.2021 |
Sehr geehrter Herr [..],
in dem Verfahren F[..]
wird eine Abschrift der dienstlichen Stellungnahme vom 19.04.2021 zur Kenntnis und Gelegenheit zur Stellungnahme (2-fach) bis 14.05.2021 übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
Auf richterliche Anordnung
Geschäftsstelle
gez. [..]
Dieses Schreiben ist maschinell bzw. im automatisierten Verfahren erstellt und daher nicht unterzeichnet.
Anlagen
wie im Text erwähnt
[ 2 ]
Dienstliche Stellungnahme
Zu dem Ablehnungsgesuch des Herrn [..] vom 15.04.2021, siehe Anlage, teile ich mit, dass ich weiter in der Lage bin, den Vorgang unvoreingenommen zu behandeln.
Herr [..] hat gerügt, dass mein Name in der email vom 14.04.2021 nicht genannt wurde.
Aus meiner Sicht besteht keine Veranlassung im Rahmen eines einfachen Mail-Austausches außerhalb von EGVP und De-Mail den Namen zu nennen. Im Rahmen eines einfachen Mail-Austausches ist die Identität des Absenders nicht sichergestellt.
München, den 19.04.2021.
Richterin am Sozialgericht