[ 1 ]z.Hd. Datenschutzbeauftragte Ratay
München, 19. Mai 2021
Es wird an das Schreiben vom 10. Mai 2021 erinnert, mit welchem, im Wesentlichen, eine Entscheidung der Datenschutzbeauftragten RiSG Ratay zwischen Rechtsstaat und Mittäterschaft begehrt wurde.
Eine Entscheidung hierzu bleibt, ebenso wie Erfüllung des Auskunftsanspruches, weiterhin ausständig. Bereits dem Antwortschreiben vom 10. Mai 2021 vorausgehend war, wie gefordert, die Auskunft bei der Gerichtsverwaltung, einschliesslich der Gerichtspräsidentin, angefordert worden. Die verweigerte Weiterleitung durch die Datenschutzbeauftragte spielte daher keine Rolle.
Die Pflicht der Datenschutzbeauftragten, die Einhaltung der Bestimmungen zu Überwachen, läßt sich dem Gesetz klar entnehmen. Folglich hatte die Datenschutzbeauftragte hier tätig zu werden. Unvereinbar mit der DSGVO ist, daß diese Rolle lediglich als nach innen gerichtete Sinekure zu verstehen sei.
Hält sich die Gerichtsverwaltung einschliesslich Präsidentin Dr. Mente hier nicht an die Verordnung, dann sind diese Personen von der Datenschutzbeauftragten über ihre Pflichten zu unterrichten, und die Beauftragte hat die Einhaltung zu überwachen. Daher muss um dienstliche Stellungnahme gebeten werden, welche Maßnahmen die Datenschutzbeauftragte hier bereits ergriffen hat und wie sie weiter vorgehen möchte.
Das gesamte Schreiben vom 10. Mai 2021 ist, als weiterer Anhang im absenderbestätigten ERV, der Vollständigkeit halber, noch einmal beigefügt. Ebenso das Schreiben an Präsidentin Dr. Mente als Teil der Gerichtsverwaltung, cf. letzter Punkt auf Seite 3.
Es spielt gegenständlich keine Rolle, im übrigen war der Verweis durch die Datenschutzbeauftragte auf einen indirekten Kommunikationsweg wie diesem aber schon aus jenem Grund unzulässig, daß ein Betroffener die Wahl hat, im Rahmen eines Verfahrens nach DSGVO gegenüber Dritten anonym zu bleiben. Dies kann gerade beim ERV nicht gewährleistet werden, sondern ist nur bei direktem Kontakt mit der Datenschutzbeauftragten via Telefon oder E-Mail plausibel.
Anlagen:
Schreiben an die Datenschutzbeauftragte vom 10. Mai 2021
Schreiben an Präsidentin Dr. Mente vom 12. April 2021