Az. S 18 KR 717/21 ER
S 18 KR 725/21
München, 19. Juli 2021
Michaela Seybold wird gebeten, damit es sich für den Antragsteller im Verbindung mit dem Inhalt der Entscheidung vom 9. Juli 2021 erschliesst, ob hier ein Antrag auf Ablehnung angemessen ist, sich unter Beibehaltung der Wahrheitspflicht zu den folgenden Fragen zu erklären:
(a) Ließ sich Michaela Seybold in ihrer Entscheidung im ER von Dritten beeinflussen?
(b) Unabhängig davon, ob Wahrung der Unabhängigkeit versichert wird, wurde der Fall mit Dritten besprochen? Wem?
(c) Folgte die Übergehung anderer Akten in der Tatsachenerhebung – obwohl in der Ausgangsschrift auf daraus ersichtliche neue Tatsachen ausdrücklich Bezug genommen wird – aufgrund eines Hinweises Dritter?
(d) In welchem Ausmaß gibt es am SG München soziale Interaktion unter den Richtern, insbesondere mit Frau Wicke?
Eine Erklärung, warum die neue Anspruchsgrundlage in der Entscheidung unerwähnt bleibt, kann auf freiwilliger Basis vorgetragen werden.