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Doc:20210806-sg3-ab-reminder

From Wickepedia

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Az. S 18 KR 717/21 ER
S 18 KR 725/21

München, 6. August 2021

Michaela Seybold wird mit Schreiben vom 19. Juli 2021, übermittelt im ERV, um Beantwortung begründeter Fragen zu ihrer Unabhängigkeit gebeten worden, um es dem Kläger zu ermöglichen, die Angemessenheit eines Antrages auf Ablehnung zur Hauptsache zu beurteilen.

Da ein zu unrecht abgewiesenes Ablehnungsgesuch in der Sozialgerichtsbarkeit nicht mit der sofortigen Beschwerde belastet werden kann, ist es erforderlich, den dafür relevanten Tatbestand vollständig zu ergründen, um bereits im Rahmen des Antrages den Ermessensspielraum in der Entscheidung darüber entsprechend einzuschränken.

Folglich besteht ein begründetes rechtliches Interesse an der Beantwortung von Fragen zur Unabhängigkeit, bevor ein allfälliger entsprechender Antrag gestellt wird.

Da eine Beantwortung seit dem 19. Juli 2021 jedoch ausbleibt, muss hiermit daran erinnern werden. Entsprechend § 47 Abs 1 ZPO bleibt der Verfahrensfortschritt dadurch gehemmt; im Interesse der Beschleunigung wird deshalb um baldige Antwort gebeten.

F[..]