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Datum |
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08.08.2021 | DAB 39/21 (SG München) | 10.08.2021 |
Ihr Schreiben vom 8. August 2021
Sehr geehrter Herr [..],
mit o.g. Schreiben bitten Sie mich, die Vorsitzende der 12. Kammer[1] im Rahmen der Dienstaufsicht zur Terminierung einer mündlichen Verhandlung im Verfahren mit dem Az. S 12 KR 1268/20 anzuweisen.
Zu Ihrer Bitte verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf mein Schreiben vom 31. März 2021, in dem ich die Vorgaben des Art. 97 Grundgesetz erläutert habe. Die Frage, ob in einem bestimmten gerichtlichen Verfahren eine mündliche Verhandlung stattfinden kann, ist von mir nicht zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
(versendet am 13.08.21)