München, 19. August 2021
Auf dem Postweg wurde ein Schriftstück der Kammer mit der Überschrift “beglaubigte Abschrift” übermittelt. Zeitverlauf und Parallelen lassen darauf schliessen, dies wird auf Veranlassung durch den 5. Senat beim LSG München – den [...temporarily redacted...] – erfolgt sein.
Tatsächlich kann es sich nicht um eine beglaubigte Abschrift handeln, denn es fehlt ein entsprechender Vermerk. Kern einer Beglaubigung ist, eine berechtigte Person versichert per Vermerk auf der beglaubigten Abschrift ausdrücklich deren Übereinstimmung zu einem bestimmten Zeitpunkt – das ist hier gerade nicht der Fall.
Es scheint sich dabei um einen systematischen Fehler beim SG München handeln, was die wirksame Zustellung von Entscheidungen bei allen Verfahren, also auch jene anderer Beteiligten, in Frage stellt. Zur Klärung der Ursache wurde die Gerichtsverwaltung um Herausgabe der entsprechenden Dienstanweisungen gebeten. Im Antwortschreiben1 sah sich Präsidentin Dr. Mente veranlasst, mit der Polizei zu drohen.
Daß auch die Zuweisungen im Geschäftsjahr 2020 systematisch fehlerhaft waren, konnte bereits anhand wiederholter Verletzung der BayAktO bei Vergabe der Az gezeigt werden. Die Unprofessionalität beim SG München steht im Kontrast zur Bedeutung der KR-Fälle für die Patienten; sie ist nicht hinzunehmen. Als Hilfestellung für die Kammer von Michaela Seybold deshalb ein Beispiel für formkorrekte Beglaubigung:
(scan)
Abschliessend wird auf einen geplanten Auslandsaufenthalt des Ast vom 20. August 2021 bis voraussichtlich Mitte September hingewiesen, sodass der Empfang von Post in diesem Zeitraum nicht möglich sein wird.
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1Gegenstand waren weitere offene Fragen, u.A. zum Verbleib der fehlenden Blätter und Originale in
der Verfahrensakte, sowie zum Verlust des Richteramts durch Frau Wicke in der Vergangenheit.