Doc:20210902-tk-ifg
[ 1 ]Per Fax an +49 (40) 460 661 019
München, 2. September 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll Bürgern freien Zugang zu Informationen auf Bundesebene gewähren. Nach den Rechtskommentaren und entsprechend den Tätigkeitsberichten des BfDI ist der Begriff der Behörde weit auszulegen, sodass das IFG auf die TK zweifelsfrei Anwendung findet.
Ich bitte deshalb um Herausgabe folgender Information:
- Dienstanweisungen zur Handhabung von Leistungsanträgen betreffend das Arzneimittel Deferasirox (Exjade)
- Dienstanweisungen zu Leistungsanträgen bei Off-Label-Use
- Statistische Information zur Stattgabe oder Ablehnung von Leistungsanträgen jeweils betreffend Deferasirox (Exjade) und Off-Label-Use, sowie dem weiteren Verfahren (Widerspruch, Klage, Erledigung durch Urteil oder auf andere Weise)
- Einzeldaten betreffend Erledigungsdauer von Leistungsanträgen insgesamt, in Verbindung mit den Verfahrensstufen (Antrag, Widerspruch, Klage, Erledigungsart).
- Herausgabe der Daten zu Fristverlängerung wegen Mitwirkung
Die Schreiben der TK werden anhand von Dokumentenvorlagen automatisiert erstellt, somit steht das jeweilige Datum als Datenbankeintrag zur Verfügung. Das Auskunftsinteresse ist folglich mit geringem Aufwand erfüllbar.
Zur Information im Original wird keine Erläuterung benötigt. Ist ein Teil der Anfrage einfach zu erfüllen, wird zur Vermeidung von Verzögerungen zunächst um Teilauskunft gebeten. Ich bitte um Übermittlung in einem digitalen Format ([..]).
Mit freundlichen Grüßen,