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Az. S 18 KR 725/21
30. September 2021
Sehr geehrte Frau Seybold,
Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung wird um Mitteilung zu Folgendem gebeten:
- welche Akten die Kammer zur Klärung der Tatsachen herbeizuziehen beabsichtigt; der Kläger wird gegebenenfalls Ablichtungen weiterer Akten vorlegen – unter dem Hinweis daß die Verwaltungsakten der Gegnerin nur in einer offenkundig unvollständigen, früheren Version vorliegen
- die Position der Kammer zur Frage, welche unwidersprochenen und insbesondere unwiderlegten Tatsachen zum materiellen Anspruch aufgrund der bereits abgeschlossenen Verfahren im ER – unter Anwendung von § 138 Abs 3 ZPO bei fehlender Amtsermittlung – als durch die Gegnerin zugestanden gelten, oder ob hierzu wiederholter Vortrag erforderlich ist
- ob die Kammer die Täuschung über Versicherung als erwiesen oder durch die Gegnerin zugestanden sieht, oder weitergehender Vortrag als erforderlich gesehen wird
- ob die Kammer die Durchsetzung eines allgemein öffentlichen Unterlassungsanspruchs auf dem Sozialrechtsweg grundsätzlich anerkennt, oder ob weitergehender Vortrag zu dieser Rechtsfrage notwendig ist
Ebenso wird vorab um Mitteilung der Zuweisung der ehrenamtlichen Richter gebeten.