[ 1 ]
4. Oktober 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wegen begründeter Zweifel an der wirksamen Implementierung von QM-Prozessen durch den MD Bayern hatte ich mit Schreiben vom 7. August 2021 um Herausgabe der Dokumentation zu diesen gebeten.
Anlass war das Scheitern des MD Bayern bei der Bearbeitung einer fachärztlichen Gutachtenfragestellung, in welchem der Facharztstandard nicht annähernd erreicht wurde. Dies ist bereits aktenkundig.
Im Rahmen einer später erfolgten Herausgabe der personenbezogenen Daten, per Art 15 DSGVO, fand sich dazu kein Eintrag aus dem QM-System. Dies lässt den Schluss zu, der MD Bayern führt das Qualitätsmanagement-Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 aus blossen Zwecken der Aussenwirkung, hat intern die tatsächlich erforderlichen Prozesse aber nicht wirksam umgesetzt.
Ein sich daraus ableitender, begründeten Verdacht, daß ein QM-Zertifikat widerrechtlich geführt wird, darf aus Gründen des öffentlichen Interesses nicht unbeachtet bleiben. Denn nicht nur die Allgemeinheit setzt grosses Vertrauen in pflichtbewusste Umsetzung der Vorgaben und Richtlinien beim MD Bayern, auch gegenüber Rechtsaufsicht und Gesetzgeber wird durch das Führen des Zertifikats der möglicherweise unzutreffende Eindruck vermittelt, beim MD Bayern würde ein hoher Qualitätsstandard erreicht.
Die meisten Bürger sind in der Krankenversicherung zwar zwingend Subjekte des Beamtenstaats und damit Untergebene des MD Bayern, einem privilegierten Teil räumt der Gesetzgeber jedoch freie Wahl zwischen GKV und PKV ein. Um dieses Wahlrecht bei Kenntnis zutreffender Tatsachen ausüben zu können, ist hier Aufklärung darüber geboten, aus welchen Gründen entgegen behaupteter Implementierung von QM-Prozessen das Scheitern der Gutachterin Moscatelli im Einzelfall zu keinem Artefakt im QM-System führte.
Für den Fall daß dieser Eindruck fälschlich entstand, weil vollständige Herausgabe der Daten entsprechend Art 15 DSGVO unterblieben war, wird gebeten dies durch entsprechende Ergänzung der Daten zu korrigieren. Im anderen Fall wird das allfällige rechtswidrige Führen des ISO 9001 Zertifikats mit der Zertifizierungsstelle EQ-Zert sowie dem Verwaltungsrat zu diskutieren sein.
Mit freundlichen Grüßen,