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Az. S 18 KR 725/21
München, 12. Oktober 2021
I.
Zum o.g. Az wird Akteneinsicht beantragt. Daraus sollten Schlüsse zur Untätigkeit und den verweigerten Antworten bei Michaela Seybold möglich sein.
II.
Die bisherige Behandlung der Sache durch die Kammer gibt Anlass zur Sorge, daß das Verfahren nicht in einer angemessenen Zeit abgeschlossen wird, § 198 GVG. Aus diesem Grund wird die Verzögerungsrüge erhoben.
Mit freundlichen Grüßen,