Dolus directus ist ein Oberbegriff für die Formen des unbedingten Vorsatzes im Strafrecht.
Man unterscheidet
- Absicht (dolus directus 1. Grades) und
- direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades).
Dolus directus ist ein Oberbegriff für die Formen des unbedingten Vorsatzes im Strafrecht.
Man unterscheidet