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Evangelische Kirche in Deutschland

From Wickepedia
Evangelische Kirche in Deutschland
Logo der Evangelischen Kirche in Deutschland
Basisdaten
Ratsvorsitzende: Annette Kurschus
Präses der Synode: Anna-Nicole Heinrich
Präsident des Kirchenamtes: Hans Ulrich Anke
Gründungsjahr: 1945
Mitgliedskirchen: 20
Mitglieder: 20,236 Mio.[1]
(31. Dezember 2020)
Mitglieder Vorjahr: 20,713 Mio.[2]
(31. Dezember 2019)
Sitz in Hannover
Anschrift: Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Website: www.ekd.de

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, gebildet durch die Gemeinschaft von 20 lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Deutschland. Die selbständigen Gliedkirchen haben ungeachtet ihres unterschiedlichen Bekenntnisstandes uneingeschränkte Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Das Kirchenamt der EKD befindet sich in Hannover-Herrenhausen.

Die EKD unterstützt die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), der sie mit anderen protestantischen, anglikanischen und orthodoxen Kirchen aus nahezu allen Ländern Europas angehört. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK). Außerdem gehören alle Gliedkirchen der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und dem Ökumenischen Rat der Kirchen an.

Bedeutung

Anzahl der Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland 1960–2003 Die Verteilung der Konfessionen in den deutschen Ländern im Jahr 2008. Absolute Mehrheit (> 50 %) katholisch Relative Mehrheit katholisch Absolute Mehrheit (> 50 %) evangelisch Relative Mehrheit evangelisch Absolute Mehrheit (> 50 %) konfessionslos und mehr evangelisch als katholisch (Niedersachsen war bis 2008 mehrheitlich evangelisch; am 31. Dezember 2011 waren nur noch 48,5 % evangelisch)

File:Evangelisch Zensus 2011.png
Evangelischer Bevölkerungsanteil nach Landkreisen auf Basis des Zensus 2011

Die EKD wurde 1945 gegründet und erhielt 1948 ihre Grundordnung. Die Gliedkirchen (heute 20) haben mit der EKD ihre übergreifende institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut.

Die EKD nimmt die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.

Die EKD unterhält als Ansprechpartner gegenüber staatlichen Stellen das Amt eines Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

Ende 2020 waren 20,236 Millionen Menschen oder 24,3 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands Mitglied der evangelischen Landeskirchen.[1] Die Zahl der Mitglieder der evangelischen Landeskirchen lag um etwa 1,9 Millionen unter der der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Überwiegend evangelisch geprägt ist vor allem der Norden Deutschlands: Schleswig-Holstein und Niedersachsen.[3]

Geschichte

Bereits zwischen 1852 und 1903 gab es unter den obersten evangelischen Kirchenbehörden Deutschlands regelmäßige Zusammenkünfte in der „Eisenacher Kirchenkonferenz“. Eine feste Institution wurde hieraus jedoch zunächst nicht. 1922 kam es zur Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, dem die 28 damals bestehenden Landeskirchen des Deutschen Reiches angehörten. 1933 wurde unter dem Einfluss der Nationalsozialisten die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) gegründet, mit dem Ziel, eine einheitliche evangelische „Reichskirche“ zu schaffen. Die vorherrschende Kirchenpartei waren damals die „Deutschen Christen“ (DC), die offen mit dem Nationalsozialismus sympathisierten. Zahlreiche Landeskirchen wurden ab 1933 von DC-dominierten Kirchenleitungen verwaltet. Nur drei Landeskirchen konnten sich der Herrschaft der „Deutschen Christen“ entziehen und blieben „intakt“: Württemberg, Bayern und Hannover. Reichsbischof wurde Ludwig Müller, ein überzeugter Nationalsozialist. 1934 formierte sich als Gegenpol zur DEK die Bekennende Kirche. Ihre bekanntesten Vertreter waren Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer.

In der Regel zeigten sich die evangelischen Kirchen und ihre Hierarchien als willfährige Unterstützer und Sympathisanten des Hitler-Regimes.[4] Im Frühjahr 1939 gründeten elf evangelische Landeskirchen in Eisenach das „Institut zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben“. Im Mai des Jahres wurde es auf der Wartburg eingeweiht; an seiner Spitze standen die Theologen Siegfried Leffler und Walter Grundmann.[5] Die nach 1945 verschwundenen Akten des „Entjudungsinstituts“ wurden erst 1990 nach dem Umzug des Landeskirchlichen Archivs der Öffentlichkeit bekannt.[6]

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs unternahmen die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen unter Führung des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm einen neuen Versuch, den unterschiedlichen Kirchen ein gemeinsames Dach zu geben. So wurde im August 1945 auf einer in Treysa (heute Schwalmstadt) in Hessen stattfindenden „Kirchenführerkonferenz“ (Treysaer Konferenz) ein aus zwölf Mitgliedern bestehender Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gebildet.[7] Die Hauptaufgabe des Rates war die Vorbereitung einer endgültigen Ordnung der EKD. Indem die Verfassung der EKD am 13. Juli 1948 in Eisenach einstimmig von den Synodalen angenommen wurde, war die EKD offiziell gegründet, und zwar ausdrücklich nicht als zentral verwaltete Nationalkirche, sondern „als ein Bund eigenständiger und konfessionsverschiedener Kirchen“.[8] Die Kirchenkanzlei wurde zunächst provisorisch in Schwäbisch Gmünd untergebracht und im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Grundordnung und der Übernahme des Präsidentenamtes durch Oberlandeskirchenrat Heinz Brunotte 1949 nach Hannover-Herrenhausen verlegt. Hannover galt wegen seiner Verbindungen zu den Gliedkirchen in der DDR als der geeignete Standort.

Trotz der Teilung Deutschlands blieb die EKD zunächst als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen beider deutschen Staaten bestehen. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 führte dies zu großen organisatorischen Problemen, so dass die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben in beiden deutschen Staaten nicht mehr aufrechterhalten konnte. Auch die Probleme der alltäglichen kirchlichen Tätigkeit unterschieden sich zunehmend. So wurde 1969 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR als Zusammenschluss der acht Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR gegründet. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990/91 vereinigte sich der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wieder mit der EKD.

Im November 1979 wurde in der Bundesrepublik erstmals ein Tarifvertrag für die Mitarbeiter der EKD mit den Gewerkschaften abgeschlossen. Zuvor erfolgten mehrjährige Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.

1984 wurde nach Planungen der Berliner Architektengemeinschaft Bangert-Jansen-Scholz-Schultes (BJSS) der neue Hauptsitz in Hannover-Herrenhausen auf dem ehemaligen Gartengelände des Fürstenhauses bezogen.[9]

Im Sommer 2006 veröffentlichte der Rat der EKD das Impulspapier „Kirche der Freiheit“[10], mit dem ein umfassender Reformprozess „Kirche im Aufbruch“ der Evangelischen Kirche in Deutschland angestoßen werden soll. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen sollen sich demnach die EKD-Mitgliedskirchen auf das „Kerngeschäft“ beschränken. Über inhaltliche Schwerpunkte künftiger kirchlicher Arbeit und eine Definition des Kerngeschäftes wird seitdem innerhalb der EKD diskutiert. Die Empfehlung an kleine Landeskirchen, zur Einsparung von Leitungs- und Verwaltungskosten zu größeren Landeskirchen zu fusionieren, war ein Faktor für die Bildung der Nordkirche 2012.[11]

Theologische Haltungen der EKD

In der EKD findet sich ein breites Spektrum theologischer Bewegungen mit liberalen und konservativen Anschauungen. Je nach Gliedkirche sind die Bekenntnisse lutherisch, reformiert oder uniert. Gemeinsam sind den Kirchen die altkirchlichen Bekenntnisse, darunter das Apostolische und das Nicäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis.[12]

Die Frauenordination ist in allen Landeskirchen der EKD zugelassen. Die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ist in 14 von 20 Landeskirchen (Stand: Januar 2020) kirchenrechtlich erlaubt; in weiteren vier Landeskirchen der EKD (Stand: Januar 2020) ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst möglich, soweit der Ortspfarrer und die Kirchengemeindeleitung einverstanden sind.[13] Das Kirchenamt der EKD hat in einer für die Landeskirchen nicht verbindlichen Orientierungshilfe erklärt, dass in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Pfarrer mit ihrem Partner gemeinsam im Pfarrhaus leben können, falls dies kirchenrechtlich in der jeweiligen Landeskirche zulässig ist und die jeweilige Gemeinde zugestimmt hat.[14]

Dem Kreationismus erteilte die EKD in einer Studie vom April 2008 eine Absage, betonte aber auch den Stellenwert des Schöpfungsglaubens im Schulunterricht.[15]

In der im Frühjahr 2013 herausgegebenen Orientierungshilfe Zwischen Autonomie und Angewiesenheit fordert die EKD, alle Formen von Familie anzuerkennen und zu stärken.

Im Namen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nahm der Ratsvorsitzende der EKD Heinrich Bedford-Strohm am 17. Februar 2016 Stellung zur Mitverantwortung der Kirche an den Hexenprozessen und zur Rehabilitation der Opfer der Hexenverfolgungen: Die Hexenverfolgungen waren ein schlimmes Unrecht, an dem sich auch die Kirchen und zahlreiche ihrer Vertreter schuldig gemacht haben.[16]

File:Ekd organigramm.JPG
Organigramm der Evangelischen Kirche in Deutschland

Synode der EKD

Die Synode der EKD ist das kirchenleitende und gesetzgebende Gremium der EKD. Sie tagt einmal jährlich für eine knappe Woche, jeweils auf Einladung einer ihrer Gliedkirchen in einer anderen deutschen Stadt.

Die Synode setzt sich aus insgesamt 126 Mitgliedern zusammen. Außerdem nehmen in jedem Jahr insgesamt acht Jugenddelegierte unter 30 Jahren an der Synode teil. Die Synode der EKD wird vom Präsidium geleitet, an dessen Spitze der bzw. die Präses steht.

Präsides

1949–1955: Gustav Heinemann
1955–1961: Constantin von Dietze
1961–1970: Hans Puttfarcken
1970–1973: Ludwig Raiser
1973–1985: Cornelius von Heyl
1985–2003: Jürgen Schmude
2003–2009: Barbara Rinke
2009–2013: Katrin Göring-Eckardt
2013–2021: Irmgard Schwaetzer
seit 2021:0000 Anna-Nicole Heinrich

Rat der EKD

Der Rat der EKD ist das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er besteht aus 15 Mitgliedern: neben dem bzw. der Präses der Synode werden von der Synode und der Kirchenkonferenz gemeinsam 14 weitere Ratsmitglieder gewählt. Aus seiner Mitte wählen Synode und Kirchenkonferenz einen Vorsitzenden auf Vorschlag der Ratsmitglieder.[17] Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Der Rat fasst seine Entscheidungen in Sitzungen, die nach Bedarf oder auf Verlangen von mindestens 4 Mitgliedern einberufen werden. Der Präsident und die Vizepräsidenten des Kirchenamtes und weitere Personen haben als Ständige Gäste eine beratende Funktion. Der Präsident oder die Präsidentin des Diakonischen Werkes wird zu den Sitzungen eingeladen.

Mitglieder des Rates der EKD

2015–2021

Am 10. November 2015 wurden in insgesamt elf Wahlgängen die Mitglieder des Rates der EKD für die Amtszeit von 2015 bis 2021 gewählt:[18]

Andreas Barner, Ingelheim, ehemals Vorstandsvorsitzender von Boehringer Ingelheim
Heinrich Bedford-Strohm, München, Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (seit 2014 Vorsitzender des Rates)
Michael Diener, Kassel, ehemaliger Präses des Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverbandes
Markus Dröge, Berlin, emeritierter Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Kirsten Fehrs, Hamburg, Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Elisabeth Gräb-Schmidt, Tübingen, Theologieprofessorin
Kerstin Griese, MdB, Ratingen, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Jacob Joussen, Düsseldorf, Professor der Rechtswissenschaft
Volker Jung, Darmstadt, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Dieter Kaufmann, Stuttgart, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Württemberg
Annette Kurschus, Bielefeld, Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen (seit 2015 stellvertretende Vorsitzende des Rates)
Thomas Rachel, MdB, Düren, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbildungsministerium
Irmgard Schwätzer (als Synodenpräses Mitglied kraft Amtes)
Stephanie Springer, Celle, Präsidentin des Landeskirchenamtes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers
Marlehn Thieme, Bad Soden, Direktorin bei der Deutschen Bank i. R.
File:Rat EKD 2021.png
Rat der EKD, 2021 (es fehlen: Kerstin Griese, Silke Lechner und Thomas Rachel)

2021–2027

Am 9. November 2021 wurden 14 Mitglieder des Rates der EKD für die Amtszeit von 2021 bis 2027 gewählt:[19]

Andreas Barner
Tobias Bilz
Michael Diener
Michael Domsgen
Kirsten Fehrs, seit 2021 Stellvertretende Vorsitzende des Rates der EKD
Kerstin Griese
Anna-Nicole Heinrich, als Synodenpräses Mitglied kraft Amtes
Jacob Joussen
Volker Jung
Annette Kurschus, seit 2021 Vorsitzende des Rates der EKD
Silke Lechner
Anna von Notz
Thomas Walther Rachel
Stephanie Springer
Josephine Teske

Ratsvorsitzender der EKD

Repräsentant der EKD ist der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, kurz Ratsvorsitzender der EKD. Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wählte einen Vorsitzenden.

Die gegenwärtige Ratsvorsitzende der EKD ist die westfälische Präses Annette Kurschus. Sie trat 2021 die Nachfolge von Heinrich Bedford-Strohm an.

Amtsinhaber seit 1945
1945–1949: Theophil Wurm, Landesbischof, Württemberg
1949–1961: Otto Dibelius, Bischof, Berlin-Brandenburg
1961–1967: Kurt Scharf, Präses, ab 1966 Bischof, Berlin-Brandenburg
1967–1973: Hermann Dietzfelbinger, Landesbischof, Bayern
1973–1979: Helmut Claß, Landesbischof, Württemberg
1979–1985: Eduard Lohse, Landesbischof, Hannover
1985–1991: Martin Kruse, Bischof, Berlin-Brandenburg
1991–1997: Klaus Engelhardt, Landesbischof, Baden
1997–2003: Manfred Kock, Präses, Rheinland
2003–2009: Wolfgang Huber, Bischof, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
2009–2010: Margot Käßmann, Landesbischöfin, Hannover
2010–2014: Nikolaus Schneider, Präses, Rheinland
2014–2021: Heinrich Bedford-Strohm, Landesbischof, Bayern
2021–:0000 Annette Kurschus, Präses, Westfalen
Vorsitzende des Kirchenbundes der DDR (1969–1991)
1969–1981: Albrecht Schönherr, Bischof von Berlin-Brandenburg
1981–1982: Werner Krusche, Bischof der Kirchenprovinz Sachsen
1982–1986: Johannes Hempel, Landesbischof von Sachsen
1986–1990: Werner Leich, Landesbischof von Thüringen
1990–1991: Christoph Demke, Bischof der Kirchenprovinz Sachsen

Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union

Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union bildet das diplomatische Bindeglied der Evangelischen Kirche zu den politischen Organen und Institutionen der Bundesrepublik und der EU. Er vermittelt einerseits Informationen an die EKD und vertritt andererseits kirchliche Interessen gegenüber den staatlichen Stellen. Dabei setzt er sich auch für Belange benachteiligter Gruppen ein, stellt Kontakte zu kirchlichen Stellen her und repräsentiert die evangelische Kirche auf den politischen Ebenen. Sein Dienstsitz ist das EKD-Gebäude am Berliner Gendarmenmarkt. Er ist Beratendes Mitglied im Rat der EKD.

Bevollmächtigter ist Martin Dutzmann, Leiterin der Dienststelle Brüssel des Bevollmächtigten des Rates der EKD ist Oberkirchenrätin Katrin Hatzinger.

Bisherige EKD-Bevollmächtigte
1950–1977: Bischof Hermann Kunst
1977–1992: Bischof Heinz-Georg Binder
1993–1999: Bischof Hartmut Löwe
1999–2009: Prälat Stephan Reimers
2009–2013: Prälat Bernhard Felmberg
2013–0000: Prälat Martin Dutzmann

Das Amt des Bevollmächtigten war häufig mit dem des evangelischen Militärbischofs verbunden. So waren Kunst von 1956 bis 1972, Binder von 1985 bis 1994, Löwe von 1994 bis 2003 und Dutzmann von 2013 bis 2014 auch Militärbischof.

Beauftragte des Rates der EKD

Die Beauftragten sollen dem Rat behilflich sein, die kirchliche Präsenz in Bereichen zu verstärken, die generell und aktuell besonders dringlich intensiver kirchlicher Begleitung bedürfen. Die Beauftragten stehen den Menschen in diesen Bereichen als Gesprächspartner zur Verfügung und fördern in Kirche und Gesellschaft das Verständnis für ihre Belange. Sie arbeiten in Gremien und Arbeitsgruppen der EKD mit. Diese Personen wurden durch den Rat der EKD (Amtszeit 2015 bis 2021) beauftragt oder bestätigt. Weitere Beauftragungen werden durch den Rat beschlossen.[20]

Botschafterin des Rates für das Reformationsjubiläum 2017

Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Betroffenenbeirat

Im September 2018 richtete die Kirchenkonferenz der EKD einen „Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ ein, dem drei Bischöfe und zwei leitende Juristen angehören. Sprecherin war die Bischöfin Kirsten Fehrs, 2020 übernahm das Amt turnusmäßig Landesbischof Christoph Meyns.[21] Die Arbeit des Beauftragtenrats begleitet ein im August 2020 konstituierter 12-köpfiger Betroffenenbeirat aus der Sicht Betroffener als Impulsgeber, der sich auch kritisch mit Strukturen und Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der EKD und Diakonie auseinandersetzt.[22]

Kirchenkonferenz

Die Kirchenkonferenz ist das föderative Leitungsgremium der EKD. Sie berät Vorhaben der Organe der EKD und der Gliedkirchen oder regt solche an. Die kleineren Gliedkirchen (unter zwei Millionen Mitglieder) haben eine, die größeren zwei Stimmen. Vorsitzender ist per Amt der amtierende Ratsvorsitzende der EKD, zzt. Heinrich Bedford-Strohm. Der Kirchenkonferenz gehört auch ein Vertreter der Europäisch-Festländischen Provinz der Brüderunität an.

Kirchenamt der EKD

Das Kirchenamt der EKD (bis 1983 Kirchenkanzlei) ist die zentrale Verwaltungsbehörde der EKD. Es nimmt als Dienststelle des Rates, der Kirchenkonferenz und der Synode deren Geschäfte wahr. Es ist Sitz der gemeinsamen Geschäftsstelle der EKD-Synode, der Vollkonferenz der UEK und der Generalsynode der VELKD. Es führt die Geschäfte der Beauftragten des Rates der EKD, ihrer Kammern und Kommissionen und verwaltet die internationalen Beziehungen der EKD.[23] Im Gebäude des Kirchenamts befindet sich das Büro des Ratsvorsitzenden der EKD. Das Kirchenamt führt die Übersicht über eine Reihe von Kirchlichen Werken und Einrichtungen.[24]

Gliederung

Das Kirchenamt ist seit Dezember 2021 in 3 Hauptabteilungen und 8 Abteilungen gegliedert. Die Abteilungen gliedern sich in Referate und Stabsstellen:

Hauptabteilung I, Leitung: Präsident Hans Ulrich Anke
Abteilung Leitung des Kirchenamtes
Abteilung Recht
Abteilung Finanzen
Hauptabteilung II, Leitung: Vizepräsident Horst Gorski (seit 2015 Vizepräsident)
Abteilung Kirchliche Handlungsfelder
Abteilung Bildung
Abteilung Öffentliche Verantwortung
Hauptabteilung III, Leitung: Vizepräsidentin Bischöfin Petra Bosse-Huber (seit 2014, Auslandsbischöfin)
Abteilung Ökumene
Abteilung Auslandsarbeit

Der Amtsbereich der VELKD ist mit der Leitung der Hauptabteilung II, in Person von Horst Gorski, und der Amtsbereich der UEK mit der Leitung der Hauptabteilung III, in Person von Bischöfin Petra Bosse-Huber, des Kirchenamtes verbunden. Weitere Bereiche im Kirchenamt sind das Tax-Compliance-Steuerreferat und die Mitarbeitervertretung. Die Pressestelle der EKD und UEK ist in die Hauptabteilung I integriert.

Das Kirchenamt ist Sitz der Kammern und Kommissionen der EKD. Im Kirchenamt haben auch die Evangelische Schulstiftung in der EKD, die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland und die Stiftung Orgelklang ihren Sitz, zudem sind die Bibliothek der EKD sowie weitere Geschäftsstellen von Arbeitsbereichen der EKD hier untergebracht.[25] Das Oberrechnungsamt der EKD hat seinen Dienstsitz in der Markgrafstraße in Hannover und gehört zum Geschäftsbereich des Kirchenamtes.

Das Kirchenamt der EKD hat etwa 200 Mitarbeitende.

Kollegium

Das Kirchenamt wird kollegial unter Vorsitz des Präsidenten oder der Präsidentin im Rahmen des kirchlichen Rechts und der Verträge geleitet. Der Präsident, die Vizepräsidenten und die weiteren Abteilungsleiter bilden das Kollegium des Kirchenamtes der EKD. Dienstvorgesetzter der Mitglieder des Kollegiums ist der Rat der EKD, er kann Befugnisse an den Präsidenten übertragen.[26] An den Sitzungen nehmen als ständige Gäste die stellvertretenden Amtsbereichsleiter und -leiterinnen, der Leiter oder die Leiterin der Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und der Leiter oder die Leiterin des Oberrechnungsamtes teil. Der Rat der EKD und das Kollegium können weitere Mitarbeitende als Gäste bestimmen.

Amtsleitungskonferenz

Der Präsident und die Vizepräsidenten in ihrer Funktion als Leiter des Kirchenamtes bzw. der Amtsbereiche bilden die Amtsleitungskonferenz.

Leiter/Präsidenten (seit 1946)

Der Präsident des EKD-Kirchenamtes ist unter anderem Dienststellenleiter und Dienstvorgesetzter aller Mitarbeitenden und führt die Geschäfte des Kirchenamtes. Er hat den Vorsitz im Kollegium. Der Rat der EKD kann ihm Aufgaben der Vertretung der EKD übertragen.[27] Er ist Beratendes Mitglied im Rat der EKD und u. a. für die Niederschrift der Sitzungen des Rates zuständig. Er wird nach der Besoldungsgruppe B 6 der Besoldungsordnung B besoldet.[28]

Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD (BFD EKD) ist eine unselbständige Einrichtung der EKD und wurde am 1. Januar 2014 gegründet. Seit dem 1. Januar 2014 ist der Jurist Michael Jacob durch den Rat der EKD zum Datenschutzbeauftragten berufen. Die Einrichtung übernimmt für die EKD, die meisten Gliedkirchen, Zusammenschlüsse und die Diakonie die Datenschutzaufsicht wahr. Die Einrichtung gliedert sich in den Hauptsitz in Hannover und vier regionale Dienststellen.[29]

Kirchengerichte

Nach dem Selbstverständnis der evangelischen Kirche begründen die verschiedenen Ämter in der Kirche „keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes“. (4. These der Barmer Erklärung).

Die Aufgabe der Streitschlichtung obliegt den Kirchengerichten der Evangelischen Kirche in Deutschland, die mit unabhängigen Richtern besetzt sind (Art. 32 Abs. 1 der Grundordnung der EKD). Daneben bestehen Gerichte der Landeskirchen und landeskirchlichen Zusammenschlüsse (vgl. etwa den Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen). Das heute geltende Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht geht zurück auf das „Kirchengesetz über die Errichtung, die Organisation und das Verfahren der Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland“, das die Synode am 6. November 2003 beschlossen hat. Kirchengerichte sind demnach (Art. 32 Abs. 2 der Grundordnung):

Das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland ist Kirchengericht erster Instanz, der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland Kirchengericht zweiter Instanz.

Grundsätzlich sind die Gerichte der EKD nur für den Bereich der EKD zuständig. Durch Kirchengesetz können aber – im Einvernehmen mit der jeweiligen Landeskirche – Kirchengerichte der Gliedkirchen im Bereich der EKD als erste Instanz zuständig sein oder umgekehrt Kirchengerichte der EKD für Streitigkeiten innerhalb der Gliedkirchen zuständig gemacht werden.

Vor den Kirchengerichten der EKD werden Rechtsstreitigkeiten über kirchliches Verfassungsrecht, Disziplinarrecht und Mitarbeitervertretungsrecht ausgetragen. Einzelheiten regelt vor allem das Kirchengerichtsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (KiGG.EKD).

Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit kennt die EKD dagegen nicht. Verwaltungsgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis der Kirchenbeamten der EKD sind dagegen den Gerichten kirchlicher Zusammenschlüsse zugewiesen, nämlich in erster Instanz dem Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und in zweiter Instanz dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zuständig. Daneben haben die einzelnen Landeskirchen Verwaltungsgerichte errichtet.

Gliedkirchen der EKD

Die Grenzen der 20 Gliedkirchen der EKD beruhen im Wesentlichen auf den politischen Grenzen von 1815.

Übersicht

Landeskirche Leitender
Geistlicher
Bekenntnis Weitere Mitgliedschaften Mitglieder
(31. Dezember 2020)[30]
Gemeinden
(31. Dezember 2020)[31]
Kirchenkreise
oder Äquivalent[32]
Verwaltungssitz Lage in Deutschland
Evang. Landeskirche Anhalts Kirchenpräsident
Joachim Liebig
uniert UEK 0.028.403 0.133 05 Dessau-Roßlau File:EKD Anhalt.svg
Evang. Landeskirche in Baden Landesbischof
Jochen Cornelius-Bundschuh
uniert UEK 1.083.393 0.480 29 Karlsruhe File:EKD Baden.svg
Evang.-Luth. Kirche in Bayern Landesbischof
Heinrich Bedford-Strohm
lutherisch VELKD, Lutherischer Weltbund 2.252.159 1.536 68 München File:EKD Bayern.svg
Evang. Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Bischof
Christian Stäblein
uniert UEK 0.890.654 1.135 35 Berlin File:EVK Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.svg
Evang.-Luth. Landeskirche in Braunschweig Landesbischof
Christoph Meyns
lutherisch Konf.ev.Ki.Nds, VELKD, Lutherischer Weltbund 0.311.581 0.315 13 Wolfenbüttel File:EKD Braunschweig.svg
Bremische Evangelische Kirche Schriftführer:
Bernd Kuschnerus
uniert UEK 0.176.786 0.063 00 Bremen File:EKD Bremen.svg
Evang.-luth. Landeskirche Hannovers Landesbischof
Ralf Meister
lutherisch Konf.ev.Ki.Nds, VELKD, Lutherischer Weltbund 2.426.686 1.373 57 Hannover File:EKD Hannover.svg
Evang. Kirche in Hessen und Nassau Kirchenpräsident
Volker Jung
uniert UEK 1.446.971 1.111 47 Darmstadt File:EKD Hessen-Nassau.svg
Evang. Kirche von Kurhessen-Waldeck Bischöfin
Beate Hofmann
uniert UEK 0.767.149 0.690 26 Kassel File:EKD Kurhessen-Waldeck.svg
Lippische Landeskirche Landessuperintendent
Dietmar Arends[33]
überwiegend reformiert, mit lutherischer Minderheit UEK, Reformierter Bund, Lutherischer Weltbund (Lutherische Klasse) 0.148.749 0.066 05 Detmold File:EKD Lippe.svg
Evang. Kirche in Mitteldeutschland Landesbischof
Friedrich Kramer
uniert UEK, VELKD, Lutherischer Weltbund 0.658.693 1.179 38 Magdeburg, Erfurt File:EKD Mitteldeutschland.svg
Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland Landesbischöfin
Kristina Kühnbaum-Schmidt
lutherisch VELKD, Lutherischer Weltbund 1.892.749 948 14 Kiel, Schwerin File:EKD Norddeutschland.svg
Evang.-Luth. Kirche in Oldenburg Bischof Thomas Adomeit lutherisch Konf.ev.Ki.Nds, Lutherischer Weltbund,
Gaststatus in VELKD und UEK
0.390.072 0.116 06 Oldenburg File:EKD Oldenburg.svg
Evang. Kirche der Pfalz Kirchenpräsidentin
Dorothee Wüst
uniert UEK 0.482.731 0.395 20 Speyer File:EKD Pfalz.svg
Evangelisch-reformierte Kirche Kirchenpräsident
Martin Heimbucher
reformiert UEK, Reformierter Bund 0.165.798 0.145 11 Leer (Ostfriesland) keine Gebietszuordnung
Evangelische Kirche im Rheinland Präses
Thorsten Latzel
uniert UEK 2.398.996 0.668 38 Düsseldorf File:EKD Rheinland.svg
Evang.-Luth. Landeskirche Sachsens Landesbischof
Tobias Bilz
lutherisch VELKD, Lutherischer Weltbund 0.647.238 0.549 25 Dresden File:EKD Sachsen.svg
Evang.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe Landesbischof
Karl-Hinrich Manzke
lutherisch Konf.ev.Ki.Nds, VELKD, Lutherischer Weltbund 0.048.171 0.022 02 Bückeburg File:EKD Schaumburg-Lippe.svg
Evangelische Kirche von Westfalen Präses
Annette Kurschus
uniert UEK 2.104.806 0.465 31 Bielefeld File:EKD Westfalen.svg
Evang. Landeskirche in Württemberg Landesbischof
Frank Otfried July
lutherisch Lutherischer Weltbund,
Gaststatus in VELKD und UEK
1.914.425 1.209 48 Stuttgart File:EKD Württemberg.svg

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Als assoziiertes Mitglied der EKD angeschlossen:

Alle 20 Gliedkirchen der EKD sind Mitglieder des weltweiten Ökumenischen Rates der Kirchen.

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig, die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelisch-reformierte Kirche und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe sind Mitglied in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.

Bis 2003 war auch die Evangelische Kirche der Union Mitglied in der EKD. Diese ging 2003 in der Union Evangelischer Kirchen auf.

Besondere Seelsorgebereiche

Die kirchliche Leitung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr nimmt der Militärbischof wahr, derzeit ist dies Bernhard Felmberg.

Das evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr in Berlin-Charlottenburg leitet der Militärgeneraldekan Matthias Heimer. Weitere Militärdekanate gibt es in Erfurt, Glücksburg (Marine), Kiel, Mainz und München.

Mit der Seelsorge und Beratung von Soldaten, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen wollen oder gestellt haben, ist die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden beauftragt.

Der Beauftragte des Rates der EKD für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei ist Landesbischof Karl-Hinrich Manzke in Bückeburg, der 2011 Bischof i. R. Eduard Berger in dieser Funktion folgte. Außerdem gibt es einen evangelischen Dekan der Bundespolizei sowie Oberpfarrer der Bundespolizei bei den Bundespolizeipräsidien (BPOLP) Nord, Ost, West, Mitte und Süd.

Mit der evangelischen Polizeiseelsorge der Landespolizeien befasst sich die Konferenz Evangelischer Polizeipfarrer (KEPP). Ihr gehören im Vorstand der Landespolizeipfarrer Kurt Grützner, Pfarrerin Thea Ilse, Pastorin Susanne Hansen und Landespolizeipfarrer Werner Schiewek an.

Selbständige Zusammenschlüsse von Mitgliedskirchen der EKD

Werke, Institute und Arbeitsbereiche der EKD

Die innerhalb der EKD bestehenden Werke haben sich in der Konferenz kirchlicher Werke und Verbände der EKD (KKWV) organisiert. Vorsitzende sind seit 2008 Brunhilde Raiser und Martin Rosowski.[34]

Kammern und Kommissionen der EKD

In den Kammern und Kommissionen der EKD sitzen Experten aus den Gliedkirchen, dem Kirchenamt und der Synode der EKD sowie Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Sie unterstützen und beraten die EKD und ihre Organe und veröffentlichen Stellungnahmen und Texte (EKD-Texte). Die Kammern und Kommissionen werden durch den Rat der EKD eingesetzt.[35] Auf seiner Sitzung am 24. Juni 2016 hat der Rat der EKD die wichtigsten Kammern und Kommissionen wiederbesetzt.

  • Kammer für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend
  • Kammer für Migration und Integration
  • Kammer für nachhaltige Entwicklung
  • Kammer für öffentliche Verantwortung
  • Kammer für Soziale Ordnung
  • Kammer für Theologie
  • Kammer für Weltweite Ökumene
  • Gemeinsamer Ausschuss Kirche und Judentum der EKD, VELKD und der UEK

EKD-eigene Kirchengebäude

File:Schlosskirche (Wittenberg).jpg
Schlosskirche zu Wittenberg

Die EKD ist Eigentümer folgender dreier Kirchen:

Sexueller Missbrauch

Auch in der Evangelischen Kirche in Deutschland ist sexueller Missbrauch aktenkundig geworden. Bis Anfang 2021 haben sich ca. 900 Betroffene gemeldet. Die Aufarbeitung läuft schleppend, wofür von der Evangelischen Kirche unter anderem ihre föderalen Strukturen als Ursache genannt werden. Kritisiert wird die mangelnde Unabhängigkeit der kirchlichen Kommissionen zur Aufklärung des Missbrauchs.[37]

Siehe auch

Literatur

  • Martin Greschat: Der Protestantismus in der Bundesrepublik Deutschland (1945–2005) (= Kirchengeschichte in Einzeldarstellungen, Band IV/2). Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2010, ISBN 978-3-374-02498-8.
  • Christian Hanke: Die Deutschlandpolitik der Evangelischen Kirche in Deutschland von 1945 bis 1990. Eine politikwissenschaftliche Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des kirchlichen Demokratie-, Gesellschafts- und Staatsverständnisses (= Schriftenreihe der Gesellschaft für Deutschlandforschung. Bd. 68). Duncker und Humblot, 1999, ISBN 3-428-09453-0.
  • Wolf-Dieter HauschildEvangelische Kirche in Deutschland. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 10, de Gruyter, Berlin/New York 1982, ISBN 3-11-008575-5, S. 656–677.
  • Hans Otte: Evangelische Kirche in Deutschland. In: Stadtlexikon Hannover, S. 167.
  • Andreas Stegmann (Hrsg.): Die Evangelische Kirche in Deutschland in den 1970er Jahren. Beiträge zum 100. Geburtstag von Helmut Claß. Leipzig 2015.
  • Werner Thiede: Evangelische Kirche – Schiff ohne Kompass? Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2017, ISBN 978-3-534-26893-1.

Weblinks

Commons: Evangelische Kirche in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1.0 1.1 Statistik zur Evangelischen Kirche in Deutschland. In: Evangelische Kirche Deutschland. 14. Juli 2021, abgerufen am 14. November 2021.
  2. Kirchenmitgliederzahlen Stand 31.12.2019. In: Evangelische Kirche Deutschland. August 2020, abgerufen am 14. November 2021.
  3. Details zu den Mitgliedszahlen in den einzelnen Bundesländern: Kirchenmitgliederzahlen Stand 31.12.2020, abgerufen am 12. Januar 2022.
  4. Gerhard Besier: Evangelische Kirche und Drittes Reich. V&R, Göttingen 1983, ISBN 3-525-61319-9, S. 110.
  5. Dirk Schuster: Die Lehre vom „arischen“ Christentum. Das wissenschaftliche Selbstverständnis im Eisenacher „Entjudungsinstitut“ (Kirche – Konfession – Religion 70). Göttingen 2017, S. 79; Nadine Richter, Wolfgang Kraus: Art. Institut zur Erforschung des jüdischen Einflußes auf das deutsche kirchliche Leben in Eisenach. In: Ingo Haar, Michael Fahlbusch (Hrsg.): Handbuch der völkischen Wissenschaften. Personen – Institutionen – Forschungsprogramme – Stiftungen. München 2008, S. 296–303, hier: S. 297.
  6. Carsten Dippel: Theologen des Judenhasses. In: Deutschlandfunk.de: Aus Religion und Gesellschaft, 27. Januar 2016.
  7. So Martin Greschat: Der Protestantismus in der Bundesrepublik Deutschland 1945–2005, S. 12–23.
  8. Martin Greschat: Der Protestantismus in der Bundesrepublik Deutschland 1945–2005, S. 23.
  9. Hugo Thielen, Helmut Knocke: Alte Herrenhäuser Straße. In: Hannover Kunst- und Kultur-Lexikon, S. 144f.
  10. Kirche der Freiheit. Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert. Ein Impulspapier des Rates der EKD. Evangelische Kirche in Deutschland, veröffentlicht am 1. Juli 2006, abgerufen am 14. April 2016 (pdf; 470 kB).
  11. Sebastian Dittmers: Entstehung der Nordkirche Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Lutherische Verl.-Ges, Kiel 2015, ISBN 978-3-87503-181-2, S. 151–166.
  12. Bekanntmachung der Neufassung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (GO-EKD). Vom 15. Januar 2020. (pdf; 4,1 MB) In: Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland. Nr. 1/2020, 15. Januar 2020, S. 2, abgerufen am 6. Oktober 2021. Vorspruch: „[…] steht die Evangelische Kirche in Deutschland auf dem Boden der altkirchlichen Bekenntnisse.“
  13. Segnungs- und Traugottesdienste in den evangelischen Landeskirchen. In: HuK.org. Abgerufen am 1. Januar 2020.
    Markus Bechtold, Anne Kampf, Johannes Süßmann: Segnung Homosexueller: Bunt wie ein Regenbogen. In: evangelisch.de. 23. Mai 2019, abgerufen am 23. Mai 2019.
  14. Kirchenamt der EKD: Theologische, staatskirchenrechtliche und dienstrechtliche Aspekte zum kirchlichen Umgang mit den rechtlichen Folgen der Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. In: ekd.de. September 2002, archiviert vom Original am 4. März 2016; abgerufen am 25. Dezember 2018.
  15. Evangelische Kirche zieht klare Trennlinie zu Kreationismus. In: Website der Evangelischen Kirche in Deutschland. 1. April 2008, abgerufen am 25. Dezember 2018.
  16. Heinrich Bedford-Strohm: Rehabilitation der Opfer der Hexenprozesse in einem Gedenkgottesdienst. (pdf; 270 kB) In: Website von Anton Praetorius. 17. Februar 2016, abgerufen am 25. Dezember 2018.
  17. Margot Käßmann neue EKD-Ratsvorsitzende. Nikolaus Schneider zum Stellvertreter gewählt. Evangelische Kirche in Deutschland, 28. Oktober 2009.
  18. Pressemitteilung der EKD: Evangelische Kirche hat einen neuen Rat, 10. November 2015.
  19. Pressemitteilung der EKD: Evangelische Kirche hat einen neuen Rat: 14 Ratsmitglieder in Bremen gewählt, 9. November 2021
  20. Beauftragte des Rates der EKD. (Memento vom 18. Januar 2014 im Internet Archive) Website der Evangelischen Kirche in Deutschland, abgerufen am 22. Juni 2016.
  21. ekd.de: Beauftragtenrat der EKD, abgerufen am 6. April 2021.
  22. www.ekd.de: Konzept Betroffenenbeirat, abgerufen am 9. April 2021.
  23. § 2 der Geschäftsordnung des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 4. November 2006 in der Fassung vom 3. Dezember 2010.
    Die Synode der EKD. Evangelische Kirche in Deutschland, abgerufen am 4. April 2015.
    Kirchenamt der EKD: Die zentrale Verwaltung. Evangelische Kirche in Deutschland, abgerufen am 31. Oktober 2017.
  24. Richtlinien für die Führung der Übersicht über die kirchlichen Werke und Einrichtungen der EKD gemäß § 1 Abs. 2 Kirchengesetz über den Datenschutz. Beschluss des Rates der EKD vom 25. April 1991; abgerufen am 14. Oktober 2015.
  25. Weitere Bereiche. (Memento vom 7. August 2012 im Internet Archive) Evangelische Kirche in Deutschland, abgerufen am 4. April 2015.
  26. §§ 5–6 der Geschäftsordnung des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 9. Dezember 2017 in der Fassung vom 15, Mai 2020.
  27. Impressum@2Vorlage:Toter Link/www.ekd.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven.) der Website der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), abgerufen am 15. Dezember 2015.
    Grundordnung EKD (GO-EKD), Artikel 31. Evangelische Kirche in Deutschland, abgerufen am 15. Dezember 2015.
  28. Ausführungsgesetz zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD (AGBVG-EKD), Anlage zu § 4 Absatz 1: Zuordnung der Ämter zur Besoldungsordnung B. Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Fassung vom 12. November 2014, abgerufen am 15. Dezember 2015.
    Veröffentlicht im Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland Nr. 12/14, Seite 362. Abgerufen am 15. Dezember 2015.
  29. Unsere regionale Struktur. Website des Beauftragten für den Datenschutz der EKD, abgerufen am 9. November 2020.
  30. EKD-Statistik: 20 Landeskirchen unter einem Dach. Abgerufen am 13. Januar 2022.
  31. EKD-Statistik: 20 Landeskirchen unter einem Dach. Abgerufen am 12. Januar 2022.
  32. Kirchenkreise oder Äquivalent, aufgeführt sind für folgende Landeskirchen die Anzahl von:
  33. Landessuperintendent Dietmar Arends offiziell im Amt. Lippische Landes-Zeitung, 6. Mai 2014, abgerufen am 30. Juni 2014.
  34. Konferenz kirchlicher Werke und Verbände in der EKD (KKWV). Website der Evangelischen Kirche in Deutschland, abgerufen am 22. Juni 2016.
  35. Kammern und Kommissionen. (Memento vom 30. Oktober 2013 im Internet Archive) Website der Evangelischen Kirche in Deutschland, abgerufen am 22. Juni 2016.
    Berichte der Ständigen Kammern und Kommissionen des Rates der EKD, weiterer Gremien und einer Ad-hoc-Kommission. (Memento vom 11. August 2016 im Internet Archive) Website der Evangelischen Kirche in Deutschland, 12. Oktober 2015, abgerufen am 22. Juni 2016.
  36. Katja Schmidtke: Preußens Pracht – Die Wittenberger Schlosskirche ist der Gedenkort der Reformation schlechthin. Nach vierjähriger Bauzeit wird sie am 2. Oktober mit Glanz und Gloria wiedereröffnet. Dänemarks Königin fertigt eigens ein Altartuch, und die EKD bekommt ein neues, drittes Kirchengebäude. In: Glaube und Heimat, Druckausgabe, 25. September 2016, S. 13 (4-spaltiger Beitrag).
  37. Barbara Schneider: Warum sich die evangelische Kirche mit Missbrauch so schwer tut. Website des Bayerischen Rundfunks vom 12. Februar 2021, abgerufen am 2. Mai 2021.