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Günter Krings

From Wickepedia

Günter Krings (2020) Günter Krings (* 7. August 1969 in Rheydt) ist ein deutscher Politiker (CDU) und Jurist.

Krings war von Dezember 2013 bis zum Dezember 2021 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern.[1] Seit 2002 ist Krings Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 2009 bis Ende 2013 war er stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für die Bereiche Recht, Innen, Sport und Ehrenamt, Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler. Seit dem 23. Januar 2017 ist er Vorsitzender der CDU-Landesgruppe NRW im Deutschen Bundestag.

Beruflicher Werdegang

Nach dem Abitur 1989 am Hugo-Junkers-Gymnasium in Mönchengladbach-Rheydt absolvierte Krings als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln, welches er 1994 mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Anschließend studierte er als Fulbright-Stipendiat US-amerikanisches und internationales Recht an der Temple University in Philadelphia und erwarb hier 1995 den Grad eines Master of Laws (LL.M.).

Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst legte Krings 1997 das zweite Staatsexamen ab und war anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatsrecht an der Universität Köln tätig. Dort wurde er 2002 zum Dr. jur. promoviert. Krings ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen und lehrt seit 2004 als Lehrbeauftragter und seit 2010 als Honorarprofessor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.[2]

Krings war als ein möglicher Nachfolger für Ferdinand Kirchhof als Richter am Bundesverfassungsgericht im Gespräch,[3] scheiterte jedoch am Widerstand der Grünen.[4]

Politisches Engagement

Krings trat 1983 in die Junge Union (JU) und 1985 in die CDU ein. In der JU engagierte er sich von 1989 bis 1994 als Vorsitzender der Jungen Union Wickrath des JU-Bezirksverbandes Niederrhein. Von 2005 bis 2010 war Krings zudem stellvertretender Landesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU in Nordrhein-Westfalen. Er war von 1998 bis 2014 stellvertretender Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Niederrhein. Seit 2014 ist er dessen Vorsitzender. Von 2011 bis 2019 war er stellvertretender Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU NRW. 2002 wurde er stellvertretender Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Mönchengladbach. Von 2010 bis 2021 war er Vorsitzender des Kreisverbandes. Seit 2005 ist Krings zudem Mitglied im Landesvorstand der CDU Nordrhein-Westfalen.

Bundespolitik

Günter Krings ist seit den Bundestagswahlen 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages und zog stets als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Mönchengladbach ein. Im Bundestag war er zunächst Mitglied im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Kultur und Medien. Dort übernahm er unter anderem die Berichterstattung für das Urheberrecht.

Von 2002 bis 2005 war Krings Vorsitzender der Jungen Gruppe in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und hat sich hier für das Thema Generationengerechtigkeit eingesetzt. Von 2005 bis 2009 setzte er dieses Engagement als Vorsitzender des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung (PBNE) fort. In diesen Funktionen gehörte er dem Fraktionsvorstand an.

Er vertrat von 2007 bis 2017 die CDU/CSU-Abgeordneten der Europa-Union Deutschland in der Bundestags-Parlamentariergruppe. Er war bis 2017 außerdem stellvertretender Vorsitzender der deutsch-amerikanischen Parlamentariergruppe.

2008 wurde Günter Krings zum Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewählt und koordiniert seither für seine Fraktion die Richterwahlen zu den obersten Bundesgerichten. Nach der Wahl 2009 wurde er mit 96 % zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gewählt[5][6]. Dabei umfasst sein Tätigkeitsfeld hauptsächlich die Bereiche der Rechts- und Innenpolitik. Außerdem zählen die Bereiche Sport und Ehrenamt, Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler sowie Nachhaltigkeit zu seinem Ressort.

Seit 2009 ist Krings auch Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ), der Juristenvereinigung der CDU Deutschlands. Er ist in dieser Eigenschaft beratendes Mitglied des CDU-Bundesvorstands.

Im Bundestag, der die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts bestimmt, war Krings bis 2013 eines von 12 Mitgliedern des Wahlausschusses. Krings war vom 17. Dezember 2013 bis zum 8. Dezember 2021 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern.[7]

Seit dem 23. Januar 2017[8] ist er Vorsitzender der CDU-Landesgruppe NRW im Deutschen Bundestag.

Vom 1. November 2017 bis 10. April 2018[9] war Krings Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.

Ehrenamtliches Engagement

Krings ist evangelisch-reformiert, Mitglied des Reformierten Bundes und der Kreissynode Gladbach-Neuss.[10] Er ist Co-Vorsitzender der Fachgruppe Constitution, Legislation and Public Law der Deutsch-amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV)[11] sowie Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung. Er ist Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Forum Recht und der Europa-Union Deutschland[12].

Politische Positionen

Urheberrecht

Als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Geistige Eigentum und das Urheberrecht im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages begleitete er die Urheberrechtsnovellen des ersten (2003) und des zweiten Korbes (2008). Dabei hat er sich für einen „Sinkflug der Pauschalabgaben“ und die Stärkung des Urheberrechts eingesetzt.[13][14] Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bereich der Rechtspolitik gestaltet er auch weiterhin die Politik seiner Fraktion im Urheberrecht und der Netzpolitik.[15] Er forderte im Jahr 2012 ein neues Strafrecht für Immaterialgüter und die Einführung eines neuen Straftatbestands zum Schutz des geistigen Eigentums.[16]

Terrorismusbekämpfungsgesetz

Im April 2011 forderte Krings die Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (TBEG), welches ursprünglich zum 10. Januar 2012 auslaufen sollte.[17] Diese erlaubt es Bundesnachrichtendienst, Bundesverfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst auf Fahrzeug- und Halterdaten zuzugreifen, den Postverkehr zu prüfen, Konto-, Telekommunikations- und Fluggastdaten abzufragen, Mobiltelefone zu orten. Krings erklärte, die Union werde „Rückschritte bei den Anti-Terror-Gesetzen“ nicht akzeptieren. Hierbei verknüpfte er die Zustimmung der Union zur Abschaffung der Regelung zur Sperrung von Webseiten mit dem Zugeständnis der FDP, die Anti-Terror-Datei fortzuführen und das TBEG zu entfristen.[18] Im November 2011 wurde ein Großteil der auslaufenden Anti-Terror-Gesetze schließlich um weitere 4 Jahre sowie dann durch (Art. 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen) weiter bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Die Regelungen müssen zum 10. Januar 2021 erneut evaluiert werden (Art. 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen).[19] Bei der zu diesem Termin vorgesehenen Evaluierung wurde die Befristung der Regelungen aufgehoben.[20]

Vorratsdatenspeicherung

2011 forderte Krings die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mehrfach auf, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Mindestspeicherfristen) endlich umzusetzen. Krings kritisierte, es sei „peinlich“, dass sie nach einem Jahr „nicht einmal einen europarechtstauglichen Vorschlag präsentiert“ habe. Aus seiner Sicht sei die „permanente Verletzung des europäischen Rechts“ nicht länger hinnehmbar. Krings sprach in diesem Zusammenhang von einem „Karneval des Rechtsstaates“, da es aus seiner Sicht für die Bekämpfung mancher Verbrechen keine Ermittlungsalternativen zur Vorratsdatenspeicherung gebe.[21]

Äußerungen zum Klarnamenzwang im Internet

Krings sprach sich dafür aus, dass in sozialen Netzwerken keine Pseudonyme benutzt werden sollten.[22] Zusammen mit dem innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hans-Peter Uhl sagte er: „Wir brauchen eine solche Kultur der Offenheit und keine Foren oder Netzwerke, in denen man sich feige in die Anonymität flüchten kann. Nur in bestimmten Sondersituationen, etwa bei Kinder- und Jugendschutz oder bei Selbsthilfegruppen, kann Anonymität sinnvoll sein.“[23] Diese Äußerungen erfolgten in der Diskussion über einen Klarnamenzwang im sozialen Netzwerk Google+ und vor dem Hintergrund der Mobbing-Plattform isharegossip.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat diesen Vorschlag mit Blick auf die Anschläge in Norwegen im Juli 2011 aufgegriffen.[22]

Gleichstellung von Homosexuellen

Krings hat in der Vergangenheit wiederholt die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Bezug auf die Gleichstellung von einer Ehe im Sinne des Art. 6 GG und der Eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisiert. Im Besonderen richtet sich sein Blick dabei auf Art. 6 GG, der seiner Ansicht nach durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgehöhlt wird. Aus Art. 6 GG wird grundsätzlich ein Förderungsgebot der Ehe auf der einen Seite und ein Beeinträchtigungsverbot auf der anderen Seite hergeleitet.[24] Diese Wertentscheidungen des Grundgesetzes sieht Krings durch die fortschreitende Gleichstellung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft gefährdet.

Präimplantationsdiagnostik

Krings war einer der Initiatoren für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik.

Demographie

Krings leitet die Projektgruppe Demographie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er tritt für schonenden Ressourcenumgang ein, um den zukünftigen Generationen möglichst viele Handlungsoptionen offenzuhalten.[25] Als geeignetes Mittel dafür sieht er die Schuldenbremse im Grundgesetz an. Beim Thema Geburtenrate plädiert er für „Bescheidenheit der Politik“. Es gebe sinnvolle Maßnahmen wie das Elterngeld, aber dies habe auch nicht zur Erhöhung der Geburtenrate geführt. Er findet es beruhigend, dass die Frage, ob sich Menschen für oder gegen Kinder entscheiden, im Wesentlichen eine persönliche und nicht in erster Linie eine finanzielle Entscheidung ist.[26]

Volksabstimmungen

Krings gab 2013 während der Koalitionsgespräche zwischen Union und SPD bekannt, dass die CDU-Bundestagsfraktion eine Aufnahme von Volksabstimmungen in den Koalitionsvertrag ablehne.[27]

Verschlüsselte Internetverbindung

Krings möchte, dass die Verschlüsselung von Internetverbindung eingeschränkt wird. Bestimmte Nutzungen des für Whistleblower wichtigen Netzwerks Tor sollten strafbar sein: „Ich verstehe, warum das Darknet einen Nutzen in autokratischen Systemen haben kann. Aber in einer freien, offenen Demokratie gibt es meiner Meinung nach keinen legitimen Nutzen.“[28]

Weblinks

Commons: Günter Krings – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bundesregierung geschäftsführend im Amt. Abgerufen am 26. Oktober 2021.
  2. Schutz der Ehe obsolet? Frankfurter Allgemeine, 10. August 2011, abgerufen am 27. Februar 2018.
  3. Wolfgang Janisch: Deutschland sucht den neuen Superrichter. In: Süddeutsche Zeitung. 7. Juni 2018 (sueddeutsche.de [abgerufen am 7. Juni 2018]).
  4. Reinhard Müller: Stephan Harbarth wird Nachfolger von Andreas Voßkuhle. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 9. November 2018 (faz.net [abgerufen am 9. November 2018]).
  5. @2Vorlage:Toter Link/www.cducsu.deCDU-CSU Fraktionsvorstand Stand 2009 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im November 2018. Suche in Webarchiven.);(unter dem Link ist nur der aktuelle Stand aufrufbar)
  6. Krings beerbt Bosbach: Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU gewählt. In: RP ONLINE. 12. November 2009 (rp-online.de [abgerufen am 22. November 2018]).
  7. Parlamentarischer Staatssekretär. Bundesministerium des Inneren, abgerufen am 10. Oktober 2018.
  8. Eva Quadbeck: Berlin: Günter Krings führt CDU-Landesgruppe an. Abgerufen am 6. Februar 2018.
  9. Neuer Aussiedler- und Minderheitenbeauftragter. Bundesinnenministerium, 4. November 2018, abgerufen am 4. März 2019.
  10. Günter Krings: Wer ist mein Nächster? In: Unsere Seelsorge, ISSN 1863-7140, Dezember 2016, S. 14 f.
  11. Constitution, Legislation, Public Law. dajv.de, archiviert vom Original am 18. April 2012; abgerufen am 27. Februar 2018 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dajv.de
  12. Parlamentariergruppe im Deutschen Bundestag A - Z. In: Webseite der Europa-Union Deutschland. Abgerufen am 23. November 2020.
  13. Regierung bleibt beim Urheberrecht hinter technischem Fortschritt zurück. pressrelations, 10. September 2004, archiviert vom Original am 4. Januar 2016; abgerufen am 27. Februar 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/presseservice.pressrelations.de
  14. Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss. netzpolitik.org, 22. Juni 2006, abgerufen am 27. Februar 2018.
  15. Gesetzentwurf zum 3. Korb noch im Herbst. cducsu, 16. Juni 2010, abgerufen am 27. Februar 2018.
  16. Unionsvize Krings will Strafrecht für geistiges Eigentum. golem, 6. Juni 2011, abgerufen am 27. Februar 2018.
  17. Union will Gegenleistung der FDP für Verzicht auf Internetsperren. Heise, 7. April 2011, abgerufen am 27. Februar 2018.
  18. FDP-Politiker legen sich mit Malmström wegen Vorratsdatenspeicherung an. Heise, 24. April 2011, abgerufen am 27. Februar 2018.
  19. Inkrafttreten des Artikels 10, zweite Verschiebung Art. 13
  20. Artikel 1 des Gesetzes zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung, abgerufen am 13. Mai 2021
  21. FDP-Politiker legen sich mit Malmström wegen Vorratsdatenspeicherung an. Heise, 24. April 2011, abgerufen am 27. Februar 2018.
  22. 22.0 22.1 Innenminister Friedrich fordert Ende der Anonymität im Netz. Spiegel Online, 7. August 2011, abgerufen am 27. Februar 2018.
  23. Kein grundsätzliches Recht auf Anonymität im Internet. Dr. Günter Krings MdB, 6. September 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. Januar 2013; abgerufen am 27. September 2018.
  24. Die missglückte Regelung des Rechts der fehlerhaften Ehe durch das Eheschließungsrechtsgesetz 1998. Humboldt-Universität zu Berlin, 8. März 2005, abgerufen am 27. Februar 2018.
  25. Günter Krings: Krings leitet Projektgruppe zum demographischen Wandel für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In: Webseite des Abgeordneten. 1. Februar 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. April 2012; abgerufen am 5. Oktober 2018.
  26. Plenarprotokoll – Sitzung vom 01. März 2012. (PDF) Deutscher Bundestag, S. 19274, abgerufen am 25. September 2018.
  27. Die Angst der CDU vor dem Willen der Deutschen. Welt, 17. November 2013, abgerufen am 27. Februar 2018.
  28. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaeischer-Polizeikongress-Weg-mit-dem-Darknet-4313276.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom