Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Nebenstrafrecht, Medizinrecht |
Fundstellennachweis: | 450-33 |
Erlassen am: | 12. Juni 2020 (BGBl. I S. 1285) |
Inkrafttreten am: | 24. Juni 2020 |
GESTA: | M033 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen ist ein deutsches Bundesgesetz. Es stellt die Durchführung von Konversionstherapien an Minderjährigen und an Volljährigen, die nicht wirksam eingewilligt haben, unter Strafe (§ 2).[1] Es verbietet ferner das öffentliche Werben für sowie das öffentliche Anbieten und Vermitteln von Konversionstherapien (§ 3). Das Vermitteln einer Konversionsbehandlung an einen Minderjährigen ist grundsätzlich sogar als Beihilfe zur Durchführung der Behandlung gemäß § 27 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 5 Abs. 1 strafbar, wenn die vermittelte Konversionsbehandlung durchgeführt wurde.[2]
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheit sind und keine Indikation für eine „Therapie“ besteht. Seit 1991 wird in der WHO-Klassifikation (ICD-10) Homosexualität nicht mehr als psychische Störung aufgeführt, Transsexualität wurde im Mai 2019 von der Liste der psychischen Erkrankungen gestrichen.[3] Der Weltärztebund hat 2013 sog. Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar verurteilt.[4] Der Deutsche Ärztetag hat 2014 vor den negativen Auswirkungen auf die Gesundheit gewarnt.[5][6]
Einzelnachweise
- ↑ „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ beschlossen: Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung FamRZ, 11. Mai 2020.
- ↑ Amtliche Begründung auf BT-Drs. 19/17278
- ↑ Bundespsychotherapeutenkammer: Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten 18. Dezember 2019.
- ↑ Weltärztebund: Homosexualität ist keine Krankheit. Beschlüsse der 64. Generalversammlung des Weltärztebundes vom 16.–19. Oktober 2013 im brasilianischen Fortaleza Pressemitteilung der Bundesärztekammer, 22. Oktober 2013.
- ↑ Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer: „Konversions-“ bzw. „reparative“ Verfahren bei Homosexualität: Entschließungsantrag Ärztetags-Drucksache Nr. VII - 11 neu, Mai 2014.
- ↑ Bundesgesundheitsministerium: „Es ist ok, so wie du bist.“ - Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität sollen künftig verboten werden 25. Mai 2020. Archiviert vom Original am 22. Mai 2021.