Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

From Wickepedia
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG u.a.
Rechtsmaterie: Strafrecht, Verfahrensrecht
Erlassen am: 16. Juni 2021
(BGBl. I S. 1810)
Inkrafttreten am: überwiegend 1. Juli 2021
(Art. 10 G vom 16. Juni 2021)
GESTA: C184
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16. Juni 2021 ist ein deutsches Änderungsgesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Es trat überwiegend zum 1. Juli 2021 in Kraft. Geändert wurden unter anderem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Das Artikelgesetz wollte aufgrund eines „ganzheitlichen Konzepts alle beteiligten Akteure in die Pflicht“ nehmen. Dazu wurden die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung präzisiert, den Strafverfolgungsbehörden weitergehende Ermittlungsbefugnisse im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und im Bereich der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften an die Hand gegeben sowie spezifische Qualifikationsanforderungen an Familien- und an Jugendrichter formuliert.[1] Die Eignung, Aufgaben und Rechtsstellung des Verfahrensbeistands werden mit Wirkung zum 1. Januar 2022 novelliert (§ 158a FamFG n.F.).[2]

Literatur

  • Rüdiger Ernst: Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. FamRZ 2021, S. 993 ff.

Weblinks

Einzelnachweise