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Individualvereinbarung

From Wickepedia

Individualvereinbarung ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Individualvereinbarung liegt vor, wenn beide Parteien eine Vereinbarung ausdrücklich oder stillschweigend ausgehandelt haben. Sie ist abzugrenzen von allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen eine Partei der anderen die Bedingungen stellt.

Das Gesetz erwähnt die Individualvereinbarung in § 305b BGB (früher: § 4 AGBG), ohne sie zu definieren. Jedoch lautet § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB:

„Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.“

Nach § 305b BGB geht eine Individualvereinbarung den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Es handelt sich demnach um eine Kollisionsnorm. Es kommt nicht darauf an, ob die Vertragsparteien einen eventuellen Widerspruch zu den ebenso vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen gesehen haben.[1]

Die Auslegung von Individualvereinbarungen richtet sich nur nach den allgemeinen Regeln der § 133, § 157 BGB (individuell) und nicht nach denen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (objektiv-generell[2]; Sonderregel § 305c Abs. 2 BGB).

Besonderheiten sind bei einer Formklausel zu beachten.

Literatur

  • Felix Becker: Die gebotene Grenze zwischen AGB und Individualvereinbarungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr, Universität Siegen, Dissertation 2010, Berlin, Münster, Wien, LIT-Verlag 2011, ISBN 978-3-643-80088-6.
  • Beatrice Kolitz: Kündigungsfreiheit versus "Unkündbarkeit": eine systematische Betrachtung von Kündigungsbeschränkungen durch Gesetz, Kollektivvertrag und Individualvereinbarung; zugleich eine kritische Auseinandersetzung mit der Handhabung tarifvertraglicher Kündigungsausschlüsse durch Rechtsprechung und herrschende Lehre, Universität Augsburg, Dissertation 2006, Nomos, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2750-9.
  • Tobias Miethaner: AGB-Kontrolle versus Individualvereinbarung : Zweck und Grenzen der Inhaltskontrolle vorformulierter Klauseln, Universität Regensburg, Dissertation 2008/09, Mohr Siebeck, Tübingen 2010, ISBN 978-3-16-150331-3.

Einzelnachweise

  1. BGH Urteil vom 9. April 1987, Az. III ZR 84/86.
  2. Dirk Looschelders: Schuldrecht Allgemeiner Teil. Verlag Franz Vahlen GmbH, 2021, ISBN 978-3-8006-6596-9, § 16 Randnummer 18, doi:10.15358/9783800665969 (beck-elibrary.de [abgerufen am 22. März 2022]).