Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Jagdsteuer (Deutschland)

From Wickepedia

Die Jagdsteuer[1] ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegen den Gebietskörperschaften, also den Stadt- beziehungsweise Landkreisen. Die Jagdsteuer zählt zu den Bagatellsteuern und wird nicht mehr in allen Bundesländern erhoben. Im Jahr 2012 wurden rund 12,8 Mio. € Jagd- und Fischereisteuer eingenommen.[2]

Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis (incl. MwSt.) erhoben, bei der Fischereisteuer zählt die Anzahl der Fischereibezirke.

Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Länder[3] in Verbindung mit der jeweiligen kommunalen Satzung.

In folgenden Bundesländern wird keine Jagdsteuer erhoben: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt. In Nordrhein-Westfalen ist die Jagdsteuer[4] zu Beginn 2013 abgeschafft worden. Im Saarland erheben nur der Landkreis Saarlouis und der Saarpfalz-Kreis eine Jagdsteuer.[5]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Haseder, S. 437
  2. Statistisches Bundesamt, Steuerhaushalt 2012 (FS 14, R. 4), S. 30
  3. für Baden-Württemberg § 10 KAG
  4. gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 Kommunalabgabengesetz
  5. siehe Weblinks

Weblinks

Kommunale Jagdsteuer-Satzungen