Als Justizbehörde bezeichnet man die für die Rechtspflege zuständige Behörde eines Staates oder Landes (beispielsweise ein Justizministerium), mit dem Plural Justizbehörden wird häufig auch die Gesamtheit der nachrangigen Dienststellen bezeichnet.
Als Justizbehörde bezeichnet man die für die Rechtspflege zuständige Behörde eines Staates oder Landes (beispielsweise ein Justizministerium), mit dem Plural Justizbehörden wird häufig auch die Gesamtheit der nachrangigen Dienststellen bezeichnet.