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Kaiserliches Aufsichtsamt für Privatversicherung

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Siegelmarke Kaiserliches Aufsichtsamt für Privatversicherung

Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung war von 1901 bis 1918 ein Reichsamt zur Versicherungsaufsicht im Deutschen Kaiserreich mit Sitz in Berlin.

Geschichte

Die Bismarcksche Reichsverfassung regelte in Artikel 4 (1), dass das Reich die Gesetzgebungs- und Aufsichtskompetenz bezüglich des Versicherungswesens habe. Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung wurde aufgrund des Reichsgesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 eingerichtet. Dieses Gesetz, das am 1. Januar 1902 in Kraft trat, regelte in Abschnitt V. „Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmungen“ die Aufgaben und Befugnisse der Behörde und sah vor, dass das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung die Aufsichtsbehörde für alle privaten Versicherung sein solle, die ihr Geschäft in mehr als einem Bundesstaat betrieben. Das Aufsichtsamt nahm am 1. Juli 1901 seine Tätigkeit auf und erarbeitete zunächst Aufsichtsgrundsätze und erfasste initial alle der Aufsicht unterstehenden Versicherungsunternehmen.

Wesentliche Grundlage der Arbeit des Amtes war das Gesetz über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908, welches am 1. Januar 1910 in Kraft trat und im Wesentlichen die über die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches hinausgehenden Spezifika in der vertraglichen Gestaltung von Versicherungsverträgen berücksichtigte und dem Versicherungsunternehmen.

Mit der Novemberrevolution endete das Kaiserreich 1918 und das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung wurde Nachfolger des Kaiserlichen Aufsichtsamtes für Privatversicherung.

Organisation

An der Spitze des Aufsichtsamtes stand ein Präsident. Den Vorstand bildeten ständige und nichtständige Mitglieder. Präsident und ständige Mitglieder wurden auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser ernannt, die nichtständigen Mitglieder vom Bundesrat gewählt.[1] Zur Mitwirkung bei der Aufsicht bestand ein aus Sachverständigen des Versicherungswesens bestehender Beirat, dessen Mitglieder auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser auf fünf Jahre ernannt wurden.[2]

Personen

Präsidenten

Ständige Mitglieder

Direktoren

Versicherungsbeirat

Literatur

  • Peter Koch: Geschichte der Versicherungswirtschaft in Deutschland, 2012, ISBN 9783899523713, S. 183, online

Weblinks

Commons: Kaiserliches Aufsichtsamt für Privatversicherung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen §. 70
  2. Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen §. 72