Unter einem Kondominialakt (von lateinisch con ‚mit‘ bzw. ‚zusammen‘ und [dominatus] Error: {{Lang}}: text has italic markup (help) ‚Herrschaft‘) versteht man eine Handlung, bei der mehrere zur Herrschaftsausübung Befugte zusammenwirken. Die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft über ein Gebiet heißt Kondominium.