Ein Landtagspräsident ist der Parlamentspräsident eines deutschen Landesparlaments. Er leitet im Wechsel mit seinen Stellvertretern die Plenarsitzungen des Landtags, führt Wahlen und Abstimmungen durch und vertritt das Parlament in parlamentarischen und Verwaltungsangelegenheiten nach außen. Er wird von den Landtagsabgeordneten aus deren Mitte gewählt und bildet zusammen mit den Vizepräsidenten und ggf. weiteren Mitgliedern das Präsidium oder den Vorstand. Im Einvernehmen mit diesem Lenkungsgremium führt er die Dienstaufsicht über die Bediensteten des Landtags.
Die Landtagspräsidenten sind in der „Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates“ zusammengeschlossen. Dort werden insbesondere Fragen der internen und externen Herausforderungen der Landesparlamente, deren Arbeit, Stellung und Aufgaben, Fragen des Föderalismus, des Parlaments- und des Abgeordnetenrechts behandelt.
Die Landtagspräsidenten erhalten eine um eine Funktionszulage erhöhte Abgeordnetenentschädigung.
Aktuelle Landtagspräsidenten der deutschen Landesparlamente
Die folgende Übersicht nennt die 16 amtierenden Landtagspräsidenten (acht Männer und acht Frauen). Die Unionsparteien CDU und CSU stellen zusammen acht Landtagspräsidenten, die SPD sechs, Bündnis 90/Die Grünen eine und die Partei Die Linke seit November 2019 ebenfalls eine Landtagspräsidentin.
Traditionell wird der Kandidat der größten Landtagsfraktion zum Präsidenten gewählt, wobei in Einzelfällen von dieser Tradition abgewichen wurde: So wählten die Abgeordneten der 14. Bremischen Bürgerschaft am 4. Juli 1995 den CDU-Politiker Reinhard Metz zu ihrem Präsidenten, obwohl die CDU zwar mit 37 Sitze genauso viele Mandate wie die SPD-Fraktion, doch bei der Bürgerschaftswahl 1995 genau 2.700 Stimmen oder 0,8 Prozent weniger als die SPD erhalten hatte.
Der aktuell dienstälteste Landtagspräsident ist der Präsident des Sächsischen Landtages Matthias Rößler (CDU, im Amt seit 2009).