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Bayerischer Landtag

From Wickepedia
Bayerischer Landtag
Logo Das Landtagsgebäude Maximilianeum
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Basisdaten
Sitz: Maximilianeum in München
Legislaturperiode: fünf Jahre
Erste Sitzung: 1946 (1819)
Abgeordnete: 205
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 14. Oktober 2018
Nächste Wahl: 2023
Vorsitz: Landtagspräsidentin
Ilse Aigner (CSU)
Vizepräsidenten
Karl Freller (CSU)
Thomas Gehring (Grüne)
Alexander Hold (FW)
Markus Rinderspacher (SPD)
Wolfgang Heubisch (FDP)
       
Sitzverteilung: Regierung (111)
  • CSU 84
  • FW 27
  • Opposition (94)
  • Grüne 38
  • SPD 22
  • AfD 18
  • FDP 11
  • Fraktionslose 5
  • CSU 1
  • Parteilose 4
  • Website
    www.bayern.landtag.de

    Der Bayerische Landtag ist das Landesparlament des Freistaates Bayern und dessen erstes von drei Verfassungsorganen. Bis 1999 gab es als zweite Kammer den Bayerischen Senat, seither verfügt Bayern über ein Einkammersystem.

    Verfassungsrechtliche Grundlagen

    Wahl

    Die Bestimmungen zum Landtag sind im 2. Abschnitt der Bayerischen Verfassung geregelt. Von 1950 bis 1998 bestand der Landtag aus 204 Abgeordneten, seit 2003 werden mindestens 180 Abgeordnete gewählt. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann diese Zahl steigen, so wurden bei der Wahl 2008 187 Abgeordnete gewählt, bei der Landtagswahl am 14. Oktober 2018 wurden 205 Volksvertreter gewählt.

    File:Bayerischer Landtag Plenarsaal 01.jpg
    Das Plenum (neuer Plenarsaal)
    File:Landtag Bayern.JPG
    Sitzung im neuen Plenarsaal

    Die Wahlen finden alle fünf Jahre (vor 1998: alle vier Jahre) statt und sind allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim. Das Wahlsystem unterscheidet sich erheblich von dem anderer deutschen Bundesländer. Die Sitzverteilung findet innerhalb der sieben Wahlkreise statt, die den Regierungsbezirken entsprechen. Es gibt keine landesweiten Listen der Parteien. Bei der Zweitstimme gibt es Unterschiede zum Bundestagswahlrecht. Die Wähler können nicht nur eine Partei, sondern einen speziellen Kandidaten auf deren Liste ankreuzen und so die Abfolge der Listenkandidaten erheblich verändern. Außerdem bestimmen sich die Mehrheitsverhältnisse im Landtag nicht aus den Zweitstimmen alleine, sondern aus der Addition von Erst- und Zweitstimmen.

    Die Wahlperiode endet vorzeitig, wenn der Landtag mit Mehrheit seiner Mitglieder seine Auflösung beschließt oder auf Antrag von einer Million Stimmberechtigten durch einen Volksentscheid abberufen wird. Dies ist noch nie geschehen.

    Aufgaben

    Dem Landtag obliegt der Beschluss von Gesetzen und die Abstimmung über den Haushalt des Freistaates. Gesetze können durch Volksentscheid auch gegen den Willen der Landtagsmehrheit beschlossen werden. Der Landtag kann Verfassungsänderungen mit Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, worüber ein Volksentscheid stattfinden muss.

    Er wählt den Bayerischen Ministerpräsidenten und bestätigt die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung.

    Die Kontrolle der Staatsregierung übt er durch das Zitierungsrecht und die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen aus. Ein Misstrauensvotum ist in der Bayerischen Verfassung nicht vorgesehen, jedoch muss der Ministerpräsident zurücktreten, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landtag auf Grund politischer Verhältnisse nicht mehr möglich ist. Tut er das nicht, kann er vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.

    Des Weiteren obliegt dem Landtag die Wahlprüfung und die Wahl des bayerischen Datenschutzbeauftragten.

    Landtagspräsidenten

    File:Ilse Aigner.jpg
    Ilse Aigner (CSU), Präsidentin des Bayerischen Landtags

    Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl zusammen mit dem Präsidium durch den Landtag gewählt. Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags, vertritt den Staat in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.

    Der Präsident leitet die Sitzungen der Vollversammlung, des Präsidiums und des Ältestenrats. Er übt die Dienstaufsicht über die Angehörigen des Landtagsamtes und die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus. Der Landtagspräsident nimmt protokollarisch nach dem Ministerpräsidenten den zweithöchsten Rang im Staat ein. Im Falle eines Rücktritts des Ministerpräsidenten geht bis zur Neuwahl eines Ministerpräsidenten die Vertretung Bayerns nach außen auf den Landtagspräsidenten über. Während dieser Zeit kann der Landtagspräsident vom Landtag nicht abberufen werden (Art. 44 BV).

    Gegenwärtige Präsidentin des Landtags ist Ilse Aigner (CSU).

    File:Bayrischer Landtag.JPG
    Hauptgebäude des Bayerischen Landtages in München

    Präsidenten

    Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
    Michael Horlacher CSU 16. Dezember 1946 8. Februar 1950
    Georg Stang CSU 8. Februar 1950 10. Mai 1951
    Alois Hundhammer CSU 19. Juni 1951 12. Dezember 1954
    Hans Ehard CSU 13. Dezember 1954 26. Januar 1960
    Rudolf Hanauer CSU 27. Januar 1960 29. Oktober 1978
    Franz Heubl CSU 30. Oktober 1978 23. Oktober 1990
    Wilhelm Vorndran CSU 24. Oktober 1990 19. Oktober 1994
    Johann Böhm CSU 20. Oktober 1994 5. Oktober 2003
    Alois Glück CSU 6. Oktober 2003 19. Oktober 2008
    Barbara Stamm CSU 20. Oktober 2008 4. November 2018
    Ilse Aigner CSU 5. November 2018 amtierend

    I. Vizepräsidenten

    Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
    Georg Hagen SPD 16. Dezember 1946 3. Dezember 1950
    Hans Högn SPD 4. Dezember 1950 6. Dezember 1962
    Wilhelm Hoegner SPD 7. Dezember 1962 2. Dezember 1970
    Helmut Rothemund SPD 3. Dezember 1970 11. November 1974
    Heinz Rosenbauer CSU 12. November 1974 29. Oktober 1978
    Bertold Kamm SPD 30. Oktober 1978 21. Oktober 1986
    Siegfried Möslein CSU 22. Oktober 1986 19. Oktober 1994
    Karl-Heinz Hiersemann SPD 20. Oktober 1994 15. Juli 1998
    Helmut Ritzer SPD 28. September 1998 5. Oktober 2003
    Barbara Stamm CSU 6. Oktober 2003 19. Oktober 2008
    Reinhold Bocklet CSU 20. Oktober 2008 4. November 2018
    Karl Freller CSU 5. November 2018 amtierend

    II. Vizepräsidenten

    Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
    Konrad Kübler CSU 16. Dezember 1946 10. Dezember 1950
    Jakob Fischbacher BP 11. Dezember 1950 27. November 1953
    Georg Bachmann CSU 27. November 1953 12. Dezember 1954
    Georg Bantele BP 13. Dezember 1954 3. Dezember 1958
    Ernst Riediger GDP 4. Dezember 1958 6. Dezember 1962
    Otto Bezold FDP 7. Dezember 1962 1. Dezember 1966
    Simon Nüssel CSU 2. Dezember 1966 8. Dezember 1970
    Konrad Pöhner CSU 8. Dezember 1970 11. November 1974
    Helmut Rothemund SPD 12. November 1974 26. Oktober 1976
    Volkmar Gabert SPD 26. Oktober 1976 29. Oktober 1978
    Ernst Lechner CSU 30. Oktober 1978 21. Oktober 1986
    Helmut Rothemund SPD 22. Oktober 1986 6. Oktober 1992
    Karl-Heinz Hiersemann SPD 6. Oktober 1992 19. Oktober 1994
    Anneliese Fischer CSU 20. Oktober 1994 27. September 1998
    Roswitha Riess CSU 28. September 1998 5. Oktober 2003
    Peter Paul Gantzer SPD 6. Oktober 2003 15. Dezember 2009
    Franz Maget SPD 16. Dezember 2009 6. Oktober 2013
    Inge Aures SPD 7. Oktober 2013 4. November 2018
    Thomas Gehring Grüne 5. November 2018 amtierend


    III. Vizepräsidenten

    Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
    Peter Meyer FW 20. Oktober 2008 4. November 2018
    Alexander Hold FW 5. November 2018 amtierend

    IV. Vizepräsidenten

    Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
    Christine Stahl Grüne 20. Oktober 2008 6. Oktober 2013
    Ulrike Gote Grüne 7. Oktober 2013 4. November 2018
    vakant 5. November 2018 bis auf weiteres

    V. Vizepräsidenten

    Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
    Jörg Rohde FDP 20. Oktober 2008 6. Oktober 2013
    Markus Rinderspacher SPD 5. November 2018 amtierend

    VI. Vizepräsidenten

    Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
    Wolfgang Heubisch FDP 5. November 2018 amtierend


    Landtagswahlen

    In Bayern stellt jeder Regierungsbezirk (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben) einen Wahlkreis dar. Es gibt daher sieben Wahlkreise. Bezogen auf die Wahlkreise entfallen 61 Sitze im Landtag auf Oberbayern (2013: 60, 2008: 58, 2003: 57), 18 Sitze auf Niederbayern, jeweils 16 Sitze auf die Oberpfalz und auf Oberfranken (2008: 17), 24 Sitze auf Mittelfranken (2003: 25), 19 Sitze auf Unterfranken (2013: 20) und 26 Sitze auf Schwaben. Die Wahlkreise wiederum sind in Stimmkreise eingeteilt. Stimmkreise sind die Landkreise und kreisfreien Städte bzw., davon abweichend, „räumlich zusammenhängende Stimmkreise“.[1] Ein Stimmkreis umfasste zur Landtagswahl 2013 rund 125.000 Einwohner[2] (2008: 102.000).[1]

    Landtagswahl 2018

    Die letzte Landtagswahl fand am 14. Oktober 2018 statt, die Liste der Mitglieder gibt eine Übersicht über die Parlamentarier. Der Tag der konstituierenden Sitzung – der 5. November 2018 – markiert den Beginn der 18. Wahlperiode. Die Abgeordneten sind (wie seit 1998) für fünf Jahre gewählt (2018–2023).

    Landtagswahl 2013

    Bayern wählte am 15. September 2013 ein Landesparlament. In der Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (17. Wahlperiode) findet man die Zusammensetzung. Die Wahlperiode dauerte fünf Jahre (2013–2018).

    Je die Hälfte der 180 Abgeordneten wird direkt in Stimmkreisen und über Listen in den Wahlkreisen gewählt. Im Herbst 2013 wurden 90 Stimmkreisabgeordnete nach dem Mehrheitswahlrecht und 90 Abgeordnete über offene Listen der Parteien nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt.

    Vergangene Landtagswahlen

    1962 bis 2008 hatte die CSU die absolute Mehrheit im Bayerischen Landtag inne, 2013 war dies letztmals wieder der Fall; bei den Landtagswahlen von 1970 bis 2003 erhielt die CSU stets auch mehr als 50 % der Wählerstimmen – neun Landtagswahlen in Folge, was in der Bundesrepublik keiner Partei in einem anderen Bundesland gelang.


    Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag

    Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag
    Fraktion Name Im Amt seit
    CSU Thomas Kreuzer 2013
    Grüne Katharina Schulze
    Ludwig Hartmann
    2017
    2013
    FW Florian Streibl 2018
    AfD Ulrich Singer
    Christian Klingen
    2021
    SPD Florian von Brunn 2021
    FDP Martin Hagen 2018

    Gremien

    Präsidium

    Der Bayerische Landtag wählt aus seiner Mitte das Präsidium, das sich aus der Landtagspräsidentin bzw. dem Landtagspräsidenten, den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sowie sieben Schriftführerinnen und Schriftführern zusammensetzt, wobei ab dem vierten Vizepräsidenten jeweils die Funktion eines Schriftführers wahrgenommen wird. Jede Fraktion hat die Möglichkeit, eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten vorzuschlagen. Das Präsidium befasst sich im Rahmen seiner Funktion als Beratungs-, Kontroll- und Beschlussorgan vor allem mit Verwaltungsangelegenheiten, führt die laufenden Geschäfte des Landtags zwischen dessen Tagung und trifft Vorbereitungen zum Haushaltsplan des Landtags.

    Derzeit besteht das Präsidium aus zehn Mitgliedern:

    Funktion Partei
    Ilse Aigner Landtagspräsidentin CSU
    Karl Freller I. Vizepräsident CSU
    Thomas Gehring II. Vizepräsident Grüne
    Alexander Hold III. Vizepräsident FW
    vakant IV. Vizepräsident AfD
    Markus Rinderspacher V. Vizepräsident SPD
    Wolfgang Heubisch VI. Vizepräsident FDP
    Gülseren Demirel Schriftführerin Grüne
    Gerhard Hopp Schriftführer CSU
    Angelika Schorer Schriftführerin CSU
    Walter Taubeneder Schriftführer CSU

    Ständige Ausschüsse

    Im Folgenden sind die ständigen Ausschüsse des 18. Bayerischen Landtags (seit 2018) aufgeführt.

    Ausschuss Vorsitz Mitglieder CSU Grüne FW AfD SPD FDP
    Staatshaushalt und Finanzfragen Josef Zellmeier 22 10 3 3 3 2 1
    Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration Petra Guttenberger 14 6 3 2 1 1 1
    Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport Martin Runge 18 8 3 2 2 2 1
    Wirtschaft Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung Sandro Kirchner 18 8 3 2 2 2 1
    Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Leopold Herz 18 8 3 2 2 2 1
    Arbeit und Soziales, Jugend und Familie Doris Rauscher 18 8 3 2 2 2 1
    Wissenschaft und Kunst Robert Brannekämper 18 8 3 2 2 2 1
    Bildung und Kultus Markus Bayerbach 18 8 3 2 2 2 1
    Fragen des öffentlichen Dienstes Wolfgang Fackler 14 6 3 2 1 1 1
    Eingaben und Beschwerden Stephanie Schuhknecht 14 6 3 2 1 1 1
    Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Tobias Gotthardt 14 6 3 2 1 1 1
    Umwelt und Verbraucherschutz Rosi Steinberger 18 8 3 2 2 2 1
    Gesundheit und Pflege Bernhard Seidenath 18 8 3 2 2 2 1
    Wohnen, Bau und Verkehr Sebastian Körber 18 8 3 2 2 2 1

    Farbig markiert sind die Fraktionen, die im jeweiligen Ausschuss den Vorsitz stellen.

    Die Ausschüsse des 17. Bayerischen Landtags (2013–2018) waren wie folgt besetzt:

    Ausschuss Vorsitz Mitglieder CSU SPD FW Grüne
    Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Peter Winter 21: 12 5 2 2
    Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen Franz Schindler 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport Florian Herrmann 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie Erwin Huber 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Angelika Schorer 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration Joachim Unterländer 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Wissenschaft und Kunst Michael Piazolo 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Bildung und Kultus Martin Güll 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes Tobias Reiß 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Sylvia Stierstorfer 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Franz Rieger 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Christian Magerl 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Gesundheit und Pflege Kathrin Sonnenholzner 18: 10 4 2 2

    Farbig markiert sind die Fraktionen, die im jeweiligen Ausschuss den Vorsitz stellten.

    Weitere aktuelle Ausschüsse und Gremien

    Geschlechterverteilung der Abgeordneten

    Der Gesamtanteil der weiblichen Abgeordneten betrug zu Beginn der 18. Wahlperiode 26,8 Prozent, der Männeranteil 73,2 Prozent. Die Anteile bei den einzelnen Landtagsfraktionen sind sehr unterschiedlich: Die SPD hat mit 50 Prozent den höchsten Frauenanteil in ihrer Fraktion, AfD und FDP mit je 9,1 Prozent den niedrigsten.

    Dem Bayerischen Landtag steht seit November 2018 mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) wieder eine Frau vor. Davor war seit Oktober 2008 Barbara Stamm (CSU) Präsidentin. Unter den Fraktionen haben die Grünen und die AfD jeweils eine Doppelspitze mit je einem Mann und einer Frau. Die Vorsitzenden der anderen Fraktionen sind allesamt männlich.

    Fraktion Abgeordnete Frauen Frauenanteil Männer Männeranteil
    CSU 85 18 21,2 % 67 78,8 %
    Grüne 38 17 44,7 % 21 55,3 %
    FW 27 6 22,2 % 21 77,8 %
    AfD 22 2 9,1 % 20 90,9 %
    SPD 22 11 50,0 % 11 50,0 %
    FDP 11 1 9,1 % 10 90,9 %
    Gesamt 205 55 26,8 % 150 73,2 %

    (Wo nicht weiter gekennzeichnet, wurden die Zahlen den Veröffentlichungen der Internetseite des Bayerischen Landtages entnommen,[3] die prozentualen Anteile der Fraktionen wurden berechnet.[4])

    Bayerischer Landtag bei der Europäischen Union

    Im Oktober 2010 wurde in der Bayerischen Vertretung bei der Europäischen Union in Brüssel ein Verbindungsbüro des Bayerischen Landtags eingerichtet.[5]

    Kooperationen und Partnerschaften

    Der Bayerische Landtag pflegt Kooperationen und Partnerschaften mit den Parlamenten von Kanada, Russland, China, Guangdong (China), Westkap (Südafrika), São Paulo (Brasilien) und mit dem Südtiroler Landtag. Des Weiteren bestehen Partnerschaften und Kooperationen mit National Conference of State Legislatures NCSL, Partnerschaft der Parlamente (PdP), CALRE (Conférence des assemblées législatives régionales d’union européenne) und der Parlamentarier-Konferenz Bodensee.[6]

    Geschichte

    Vorgeschichte

    File:Sitzungssaal Kammer der Reichsraete Munich-2.jpg
    Sitzungssaal der Kammer der Reichsräte
    File:Sitzungssaal Kammer der Abgeordneten Munich 1-2.jpg
    Sitzungssaal der Kammer der Abgeordneten

    Bereits 1311 beginnt in Bayern die parlamentarische Geschichte. Die Ottonische Handfeste war die Grundlage für eine ständische Vertretung von Adel, Geistlichkeit und den Städten und Märkten in einer landständischen Vertretung, auch als Landschaft bezeichnet, die zu Landtagen zusammenkam. Diese Landständische Ordnung war zwar Veränderungen unterworfen, galt aber in den Grundzügen bis 1808 als König Max I eine Verfassung erließ, die die alte ständische Ordnung aufhob und eine Volksvertretung vorsah, die aber nie einberufen wurde.[7] Erst auf Grundlage der Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 wurde 1819 wieder ein Parlament eingerichtet. Es bestand in der Zeit des Königreichs Bayern als Bayerische Ständeversammlung (ab 1848 Landtag) aus zwei Kammern: der ersten Kammer, Kammer der Reichsräte, und der zweiten Kammer, Kammer der Abgeordneten. Letztere, wurde vorerst nach dem Zensuswahlrecht gewählt und ist die Vorläuferin des heutigen Landtags. 1848 wurde das Klassenwahlrecht abgeschafft.

    Nach der Novemberrevolution wurde der Provisorische Nationalrat (1918–1919) eingerichtet. Am 12. Januar (bzw. in der Pfalz am 2. Februar) 1919 fanden dann Landtagswahlen statt. Das gewählte Parlament musste wegen der Räterevolution in München 1919 vorübergehend nach Bamberg ausweichen (Bamberger Verfassung). Im April 1933 tagte der Landtag das vorerst letzte Mal. Am 30. Januar 1934 wurden sämtliche deutschen Länderparlamente durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S. 75) auch formal ersatzlos aufgehoben. Noch 1934 wurde das Landtagsgebäude zum "Haus der Nationalsozialisten" für deren Gauleitung umgewandelt. Dieses Parlamentsgebäude, in der Prannerstraße 20, in dem das bayerische Parlament seit 1819 getagt hatte, wurde 1944 bei einem Bombenangriff zerstört. Es war im 19. Jahrhundert immer wieder erweitert und umgebaut worden.

    File:Siebert Bayerischer Landtag Prannerstrasse.jpg
    Landtag in der Prannerstraße 20

    Bayerischer Landtag auf Basis der Verfassung von 1946

    File:BayerischerLandtag-Plenum.JPG
    Das Plenum (alter Plenarsaal)

    Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft ließ die amerikanische Besatzungsmacht vorerst nur Parteien und demokratische Gremien auf kommunaler Ebene zu. 1946 wurde der demokratische Wiederaufbau auf Landesebene eingeleitet. Am 26. Februar 1946 tagte erstmal ein Beratender Landesausschuss als Vorparlament zum demokratischen Neuanfang. Am 30. Juni 1946 wurde die Verfassungsgebende Landesversammlung vom bayerischen Volk gewählt. Die Wahl des ersten Landtags fand am 1. Dezember 1946 parallel zur Zustimmung zur Verfassung statt. Die neue bayerische Verfassung führte erneut ein Zweikammern-Parlament ein, neben dem Landtag als Volksvertretung gab es den Bayerischen Senat als Ständevertretung. Der Landtag tagte zunächst wie zuvor schon die Verfassunggebende Versammlung in der Großen Aula der Universität[8] und ab dem 28. Mai 1947 im Sophiensaal im Gebäude der Oberfinanzdirektion München in der Sophienstraße 6[9], am 12. Januar 1949 erstmals im Maximilianeum das seither sein Sitz ist[10] und auch Sitz des Senats war. Auch das Archiv des Bayerischen Landtags und die Landtagsbibliothek wurden dort untergebracht.

    In einer Sitzung in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 1949 stimmte der Bayerische Landtag mit 101 zu 63 Stimmen bei neun Enthaltungen gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.[11] Mit ihrer Mehrheit im Landtag lehnte die CSU im Unterschied zur SPD und FDP das Grundgesetz ab.[12] Ministerpräsident Hans Ehard selbst hatte eindringlich vor den zentralistischen Tendenzen des Grundgesetzes gewarnt. Bayern stimmte damit als einziges Bundesland gegen das Grundgesetz, dessen Rechtsverbindlichkeit für Bayern man jedoch in derselben Sitzung im Falle der Annahme in zwei Dritteln der deutschen Länder anerkannte.[11] Tatsächlich erfolgte die Annahme sogar in allen übrigen zehn Länderparlamenten.

    Durch ein von der ödp initiiertes Volksbegehren wurde zum 31. Dezember 1999 die zweite Kammer – der bayerische Senat – abgeschafft.

    Befriedeter Bezirk

    Zwecks Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments besteht gem. Art. 17 Bayerisches Versammlungsgesetz[13] ein Befriedeter Bezirk („Bannmeile“). Damit ist es generell untersagt, dass in dessen Umgebung Versammlungen unter freiem Himmel stattfinden.

    Siehe auch

    Literatur

    Weblinks

    Commons: Bayerischer Landtag – Sammlung von Bildern

    Geschichte des Bayerischen Parlaments:

    Fußnoten

    1. 1.0 1.1 Stimmkreise. Website des Bayerischen Landtags, abgerufen am 28. Mai 2013.
    2. Landeswahlleiter des Freistaates Bayern: Vorläufiges Ergebnis mit 90 von 90 Stimmkreisen
    3. Bayerischer Landtag: Frauen im Landtag (2013) S 307. (Memento vom 29. Mai 2014 im Internet Archive)
    4. Prozentsatz: Anzahl der Frauen in einem Bereich geteilt durch die jeweilige Gesamtzahl von Abgeordneten, multipliziert mit 100. Vgl. auch Prozent
    5. "Horchposten" des Landtags in Brüssel (Memento vom 11. Februar 2017 im Internet Archive)
    6. Kooperationen und Partnerschaften des Bayerischen Landtags mit anderen Parlamenten und Organisationen auf der Internetseite des Bayerischen Landtags. Abgerufen am 19. August 2014.
    7. Parlamentsgeschichte auf der Internetseite des Bayerischen Landtags. Abgerufen am 26. Dezember 2019.
    8. Josef Hugo Biller, Hans-Peter Rasp: München Kunst & Kultur. Stadtführer und Handbuch. 15., völlig neu bearbeitete Auflage. Ludwig, München 2003, ISBN 3-7787-5125-5, S. 285.
    9. Sophiensaal in München. Geschichte. Bayerisches Landesamt für Steuern, abgerufen am 8. Februar 2017.
    10. Peter Jakob Kock: Der Bayerische Landtag – Eine Chronik, S. 47 f. (pdf bei bayern.landtag.de)
    11. 11.0 11.1 Peter Jakob Kock: Der Bayerische Landtag – Eine Chronik, S. 52–55 (pdf bei bayern.landtag.de)
    12. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des Bayerischen Landtags. In: Bayerischer Landtag. 19. Mai 1949, abgerufen am 26. Mai 2021.
    13. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVersG08-17

    Koordinaten: 48° 8′ 10,8″ N, 11° 35′ 39,8″ O

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